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Der Jude · 1921-01-01 · Heft 7 · p. 421

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
6 (1921-1922)
Issue
Heft 7
Article
Der jüdische Wucher und der Judenhaß
Date
1921-01-01
Page
421 (sequence 6)
Language
German
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Der Jüdische Wucher und der Judenhaß 401 Nichtjuden nicht im Geschäftsverkehr stehen, darum ist das Zinsgeschäft nicht zu verbieten", lesen wir in dem Thosphoth, einem Talmudkommentar aus dem 12. Jahrhundert1). Der Ritual- und Rechtskodiflkator Jakob schreibt im 13. Jahrhundert im Tur, daß die Juden sich gegenwärtig alle Arten des Wuchers, entgegen den Vorschriften der Rabbinen, erlauben, da sie keinen Erwerb haben können, ohne mit den Nichtjuden im Geschäftsverkehr zu . stehen2). Der Ton ist hier bereits etwas gedämpft und weist auf eine gewisse Abstumpfung hin. Die feinfühligeren Frommen nahmen auch weiterhin am Wucher Anstoß. R. Juda aus Regensburg mit dem Beinamen der Fromme schrieb im selben Jahrhundert, daß kein Jude aus Wuchergeschäften mit Nichtjuden mehr haben dürfe, als er für das Allernotwendigste, um das Leben zu fristen, brauche, „Denn wenn er mit Nichtjuden Wucher treibt und sieht, daß er mühelos verdient, wird er auch mit den Juden Wucher treiben"8). Dem formellen Wucher an Glaubensgenossen entgingen in jener Zeit die Bekenner des Mosaismus, indem sie Geschäfte finanzierten und sich am Nutzen zur Hälfte beteiligten. Das Lebensnotwendige durch Zinsen der Nichtjuden zu verdienen gestattet auch Maimonides6). Schärfer als die Übrigen, unter Zurückweisung jeden Kompromisses, verurteilte das Wuchernehmen von Nichtjuden der anonyme Verfasser des kabbalistischen Buches Pliah, der irgendwo im 13. bis 15. Jahrhundert lebte (nach manchen war es R. Awigdor Karo aus Prag im 14, Jahrhundert); er bemerkt, in der Diaspora dürfe der Jude unter keiner Bedingung Wucher mit Nichtjuden treiben, die biblische Erlaubnis beziehe sich nur auf Palästina bei Vorherrschaft Israels0). Das Wuchergeschäft als Notwendigkeit erwähnt in seiner gegenchristlichen Polemik der Grammatiker Joseph Kimchi. Außerhalb Frankreichs und Deutschlands hielten sich die Juden auch nach dem 12. Jahrhundert, da ihnen andere Erwerbsmöglichkeiten nicht abgeschnitten wurden, dem Zinsengeschäft gegenüber ablehnend. In Italien dauerte die Resistenz gegen den Wucher jüdischerseits sehr lange. In manchen Gebieten der apenninischen Halbinsel kam es bis zu deren Verlassen durch die Juden überhaupt nie zu Geldgeschäften ihrerseits. Ein jüdischer Schriftsteller, der vermutlich im 13. Jahrhundert lebte (Iggereth haarki), betont in seiner Reiseschilderung, daß es in Italien keine jüdischen Wucherer gebe. Der große Kirchenlehrer Thomas von Aquino weist in seinem Sendschreiben an die Fürstin von Brabant, in dem er scharf gegen die Duldung des jüdischen Wuchers Stellung nimmt, darauf hin, daß sich die Juden in Italien durch Arbeit erhalten, und empfiehlt in jenen Ländern, wo die Juden Wucher treiben, sie zur Nachahmung dieses Beispiels zu nötigen (melius enim esset, ut Judaeos laborare compellerent ad proprium victum lucrandum, sicut in partibus Italiae faciunt7). L) Thosphoth. Baba Mezia 7d. 2) Tur Joreh Deah § 159. 3) Juda Hachasid: Sepher Chasidim § 533. 4) ib. § 1063. 5) Maimonides: Hilchoth Malweh V 2. *) Pliah 34b. 7) Divus Thomas Aquinas: De Regimine Judaeorum ad Ducissimam Brabantiae tomus XXI 622 Venetiis 1754,

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