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Der Jude · 1921-01-01 · Heft 7 · p. 418

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
6 (1921-1922)
Issue
Heft 7
Article
Der jüdische Wucher und der Judenhaß
Date
1921-01-01
Page
418 (sequence 3)
Language
German
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4i8 Matthias Mieses: Als Esra die Verhältnisse im restaurierten Judäa neu ordnen wollte, fand er tyrische Kaufleute als Händler in Jerusalem l). Im altrabbinischen Judentum erscheint der Durchschnittsjude als Feldbauer: „Ein Mensch kommt vom Felde abends, geht in die Synagoge" 2) „Wer Brot vom Markt kauft ist wie begraben" 3). Eine talmudische Verordnung lautet: „Auf Messen dürfen Juden Vieh, Sklaven, Häuser, Gärten, Felder einkaufen"4). Von einem Handelsverkehr mit Artikeln der Kaufmannswelt, des städtischen Geschäftslebens hören wir dabei nichts. Die Arbeit wurde in altrabbinischer Zeit sehr bei den Juden geschätzt. Tacitus bezeichnet die Juden als „corpora hominum salubria et ferentia laborum"5). Den Rabbinen wurde eingeschärft ein Drittel ihrer Zeit der Arbeit zu widmen6). Jedes Wissen, das nicht mit einem manuellen Berufe verbunden ist, hat nach frührabbinischer Aussage keinen Bestand 7). Unter den Verfassern des Talmuds gab es eine große Anzahl von Handwerkern und einfachen Arbeitern. Ein Steinmetz Pinchas erlangte die Hohepriesterwürde8). Hillel war Holzhauer9), Schammai Baumeister10). Ein Mystiker Abba Josef war Bauarbeiter11), Abba Chilkia Erdarbeiter12), Simeon Pakuli Baumwolle-Verarbeiter13), R. Jochanan, R. "Chanin, R. Oschaja waren Schuster14), R. Jose bar Chalaphtha Lederverarbeiter 15), R. Josue Köhler16), R. ^Jizchak Schmied17), R. Abba Feldmann18), Abba Feldscher (Schröpfer)19), R. Abin Tischler20). „Schinde das Fell von gefallenen Tieren auf der Straße", heißt es einmal im Talmud, „und sei auf keine Menschen angewiesen". „Wer von seiner Hände Arbeit lebt, ist mehr als ein Gottesfürchtiger", lautet eine andere Stelle. H Die wirtschaftliche Weltanschauung, die sich im Talmud widerspiegelt, ist eine durchaus bäuerliche, keine händlerische, städtische. Der Talmud ist gegen die kaufmännische Freizügigkeit, ein Kaufmann darf in keiner fremden Stadt ein Geschäft betreiben 21). Lebensmittel dürfen aus Palästina nicht ausgeführt werden22). In Lebensmitteln darf es keinen Zwischenhandel geben. Der Landwirt soll diese unmittelbar an den Konsumenten verkaufen. Kein Händler darf an Wein, Oel, Mehl verdienen. Nur wenn dabei etwas geleistet wird, wenn jemand den Weizen vermahlt und zu Brot verbäckt, ist Profit gestattet23). Der Handel wurde auf verschiedene Weise erschwert. Zu den Zeiten, da der Heide am meisten zu kaufen liebt, drei Tage vor und drei Tage nach seinen Feiertagen, darf ihm ein Jude nichts verkaufen u). Reklame für Ware ») Nehem. 13, 16. >) Brachoth 4b. s) Aboth R. Nathan XXXI. Mnachoth 103b. 4) Aboda Sara 13a. *) Tacitus: Hlst. V 6. «) Koheleth Rabba XI. *) Aboth. 8) SIphra Levitlcus. *) Jona 3—5 b. i°) Sabbat 31h. >*) Genesis Rabba. Thaanith 19b- JB) Mgilla 16b. ") Psachim 113b. ™) Sabbat49b. 16) Brachoth 25a. Sanhedrin 96 I8) Baba Mezia 107 b. ™) Thaanith 21b. ™) Sabbat 23 b. 21) ßaba Bathra 22 a. 32) lb- 91b. *) ib. 91 b. **) Aboda Sara 2 a.

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