Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 6 (1921-1922)
- Issue
- Heft 7
- Article
- Aus dem religiösen Leben der Ostjuden
- Date
- 1921-01-01
- Page
- 415 (sequence 6)
- Language
- German
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Aus dem religiösen Leben der Ostjuden 415 zugrunde, am Rtistabend oder am Rüstmorgen des Versöhnungstags das sog. „Kapparah-Schlagen" vorzunehmen. Der Brauch des „Kapparah-Schlagens" besteht darin, daß man unter dreimaligem Hersagen der bekannten hiefür gewählten Betverse, die mit den Worten schließen: „Und er sprach: erlöse ihn, daß er nicht in das Verderben sinke, ich habe Sühne gefunden" (Hiob 33.24), sowie dreimaligem Sprechen des Spruches: „Dies mein Ersatz! dies an meiner statt! dies meine Sühne! dieser Hahn (bezw. Henne) gehe zum Tode und ich werde gehen und einziehen zu gutem und langem Leben und zum Frieden!" je drei Mal einen Hahn (bei einem Manne) bezw. eine Henne (bei einer Frau) um den Kopf schwingt und hierauf schlachten läßt. Der Hahn bezw. die Henne bildet die „Kapparah" für diejenige Person, die sie laut dem vorgeschriebenen Brauche um den Kopf geschwungen hat; durch seinen Tod, d. h. dadurch* daß es als Kapparah geschlachtet wird, sühnt das Tier sozusagen die Sünden des Kapparah Schlagenden und vermag dadurch ein etwa über ihm schwebendes böses Geschick zu wenden. Die geschlachtete Kapparah, deren Genuß nicht verboten ist, wird bei bemittelten Familien in natura, oder wenn sie für den eigenen Haushalt behalten wird, deren vollen Geldwert und sogar etwas darüber an eine arme Familie verschenkt. (Schulchan Aruch Orach Chaim § 605 Abs. 1 sowie Glossen des „RMU" und des „Beer Heteb" zur Stelle.) Ein entstandener materieller Schaden wird im Osten oft als Sühne d. h. Kapparah für begangene Fehler oder, was zumeist der Fall ist, als ein Zeichen angesehen, daß dadurch gefürchtetes oder nicht gekanntes Unglück hintangehalten worden sei oder sein könne. Hat jemand materiellen Schaden genommen, dann wird von ihm selber oder von der nächsten Umgebung der Wunsch laut ausgesprochen, daß, wenn ein Unglück der betreffenden Person oder ihren Angehörigen bestimmt war, es durch diesen Schaden getilgt sein möge. Es ist ■ im allgemeinen im Osten Brauch, daß selbst, wenn im Hause ein Glas oder ein anderes Gefäß, und mag es noch so wertvoll sein, bricht, man, ähnlich wie bei einer Verlobung oder Trauung anläßlich des üblichen Zerbrechens eines Tellers bezw. Glases, laut „Masel tow" ruft und dabei hinzufügt: „Es soll sein eine Kapparah unfein Auslöser für uns alle und für ganz Israel. Vielleicht ist dir (d. i. demjenigen, der den Schaden erlitten) oder deinen Lieben etwas Böses bestimmt gewesen, möge es daran, d. i. am zerbrochenen Gegenstande „ausgehen" d. h. .möge dieser Gegenstand die Sühne hiefür sein." Selbst bei sehr empfindlichem materiellen Verlust oder sogar bei leichterem körperlichen Schaden ruft man, um den Verlustträger oder Betroffenen zu trösten und zu beruhigen, ihm zu: „Aergert euch nicht Vielleicht war Euch oder den Euren Böses beschieden, mögt Ihr damit ubkimmen — d. h. gesühnt haben —, der Schaden soll eine Kapporah sein für Euch, die Euren und ganz Israel. Sündigt nicht! Gott wird euch den Verlust auf einen anderen „Ofan" (== Ort) memale sein (= ersetzen)." Bei drohendem Unglück oder bei