Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 6 (1921-1922)
- Issue
- Heft 7
- Article
- Aus dem religiösen Leben der Ostjuden
- Date
- 1921-01-01
- Page
- 412 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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412 Samuel Rappaport würde, ihren Schmuck durchs ganze Leben zu entbehren, und drängt selber in solchen Fällen darauf, daß die Pfänder zurückgekauft werden. Aul manche Einwendung des Verpfänders, daß er nicht genug Barmittel hiefür besitze, lautet in der Regel die Antwort des Zaddiks: „Haschern Jitbarech wird schon helfen". Natürlich wagt man dann meist nicht, sich dem Willen des Zaddiks zu widersetzen. ^Nun wird zur Schätzung, bei der, wie schon bemerkt, die materiellen Verhältnisse des Verpfänders in Rücksicht gezogen werden, geschritten. Bei wenig bemittelten beträgt der Schätzwert von verhältnismäßig hochwertigem Schmuck mitunter bloß einige kleine Münzen; bei Bemittelten ist er natürlich höher und bei Reichen entspricht er schon mitunter dem vollen Marktwert. Reiche Chassidim fügen mitunter sogar, als Ausdruck der Dankbarkeit gegen Gott für die erwiesene Gnade, außer dem festgestellten Schätzwerte noch einen namhaften Betrag freiwillig hinzu. Nach vorgenommener Schätzung wird der entsprechende Betrag als Gegenwert der zurückgekauften Wertgegenstände zu Händen des Zaddiks, erlegt, worauf er die Pfänder der Partei zurückstellt. Der erzielte Erlös wird vom Zaddik für gute und fromme Zwecke, zumeist zur Unterstützung armer Kranker oder zur Ausheiratung armer Bräute, verwendet. Es kommt mitunter auch vor, daß manche Frau aus Angst, die durch Opferung ihres Schmuckes wiedererlangte Gesundheit eines teuren Familienangehörigen zu verscherzen, Scheu empfindet ihre Kleinodien wieder zurückzukaufen, um dadurch nicht den Schein aufkommen zu lassen, als ob sie ihnen im Momente des Versetzens nicht ganz entsagt und ihr Opfer nicht mit ganzen Herzen dargebracht hätte. Selbst ein Zureden des Zaddiks vermag mitunter eine solche Frau nicht zu bewegen, ihren Schmuck zurückzukaufen. In solchem Fall — es sind dies in der Regel reiche Frauen — wird er tatsächlich durch den Zaddik an den Meistbietenden, veräußert und der Erlös den oben genannten Zwecken zugeführt. Fast immer sind es nahe Verwandte des Verpfänders, die den Schmuck erstehen. Man sieht mitunter an Sabbaten und Feiertagen in der Synagoge dem bemittelten Stande angehörende Frauen durch Mangel an Schmuck auffallen. Oft sind es Witwen, die nach dem Tode ihres Mannes keinen Schmuck mehr zu tragen gelobten. Mitunter aber erzählen sich die Frauen, daß manche ohne Schmuck in der Synagoge erscheinende anläßlich der Erkrankung eines Familienangehörigen ihie Perlenschnüre, Ohrgehänge usw. beim Zaddik versetzt und nach Wiedergenesung des Kranken aus Scheu sich geweigert habe, sie wieder zurückzukaufen. Solche Fälle gehören aber doch zu den Seltenheiten, da ein beim Zaddik verpfändeter Schmuck in der Regel zurückgekauft wird. Bei letalem Ausgange der Krankheit wird mitunter bei Zurückgabe des Schmuckes ein entsprechender Betrag für wohltätige und fromme Zwecke oder gar ein diesen Zwecken gewidmetes Legat für das Seelenheil des Verstorbenen gespendet.