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Der Jude · 1921-01-01 · Heft 7 · p. 411

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Journal
Der Jude
Volume
6 (1921-1922)
Issue
Heft 7
Article
Aus dem religiösen Leben der Ostjuden
Date
1921-01-01
Page
411 (sequence 2)
Language
German
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Aus dem religiösen Leben der" Ostjuden 4U Es ist mitunter rührend zu sehen, mit welcher Opferfreudigkeit und ohne jedes Zaudern so manche ostjüdische Frau ihren ganzen Schmuck, den fast jede Ostjüdin je nach Stand und Vermögen in verhältnismäßig reichem Maße besitzt, darunter auch manch teures Erbstück, von dem sie sich nie trennen zu können glaubte, oder gar ihr sog. „Sterntüchel"*), ohne welches sich noch vor wenigen Dezennien keine auch nur halbwegs bemittelte, den frommen Kreisen angehörige Frau am Sabbat und an Feiertagen in der Synagoge zu zeigen pflegte, dem Zaddik hingibt in der freudigen- Zuversicht, durch dieses schwere Opfer das teure Leben eines Familiengliedes vom Tode loszukaufen. Hat das Versetzen seinen Zweck nicht verfehlt und der Kranke geheilt sein Lager verlassen, dann begibt er sich mit derjenigen Person, die seinerzeit die Gegenstände verpfändet hat, zum Zaddik, um ihm den Dank für den erhaltenen Segen und die erfolgreiche Fürbitte abzustatten sowie unter neuerlicher Uebergabe von Kwittel und Pidjon neuen Segen zu empfangen und endlich, und dies ist der Hauptzweck des Besuchs, die Pfänder, nachdem sie ihren Dienst mit so gutem Erfolg geleistet haben, für verfallen zu erklären und dem Zaddik die freie Verfügung darüber zu überlassen. Der Zaddik, im Bewußtsein, wie schwer es einer Frau fallen würde sich von ihrem Schmuck für immer zu trennen, erklärt ihn nun auch seinerseits angesichts der Wiedergenesung des Kranken für verfallen, erklärt sich aber, falls der frühere Eigentümer dessen Wert laut Schätzung in Barem erlegen sollte, bereit ihn zurückzuverkaufen. Erwidert die Partei, sie gehe auf den Vorschlag ein, die Pfänder zurückzukaufen, was fast immer geschieht, dann wird zur Schätzung geschritten. Die Schätzung wird vom Gabbai und mitunter vom Zaddik selber vorgenommen. Der Schätzwert richtet sich jedoch nur sehr selten nach dem wirklichen Marktpreis der Gegenstände, sondern zuallermeist nach den Vermögensverhältnissen des Verpfänders. Im Osten gehört es nämlich nicht zu den Seltenheiten, daß manche notorisch ganz unbemittelte Frau relativ vielen und sehr wertvollen Schmuck besitzt, der aus Hochzeitsgeschenken von Seiten der Eltern oder aus alten Familienerbstücken besteht und den man selbst bei äußerster Not zu veräußern sich scheut. Nun kommt es aber auch nicht selten vor, daß manche so mittellose Frau im schweren Moment, vom heißen Wunsch durchdrungen, einen schwerkranken Familienangehörigen zu retten, ihren ganzen Schmuck, der oft ihr ganzes Hab und Gut bildet, beim Zaddik verpfändet, ohne darüber nachzudenken, ob es ihr je möglich sein würde, ihn zurückzukaufen; oder gar sie verpfändet ihn mit der festen Absicht, für immer auf ihn zu verzichten, wenn nur das teure Leben des Kranken gerettet werden sollte. Der Zaddik, über die materiellen Verhältnisse seiner Anhänger in den meisten Fällen gut unterrichtet, weiß genau, wie schwer es einer Frau fallen *) Ein mit Perlen und Diamanten besetztes Stirnband. Darüber in einem weiteren Aufsatz „Die Tracht«, 27*

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