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Der Jude · 1916-09-01 · Heft 6 (September 1916) · p. 420

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Journal
Der Jude
Volume
1 (1916-1917)
Issue
Heft 6 (September 1916)
Article
Das Wesen der mosaischen Sittengesetze
Date
1916-09-01
Page
420 (sequence 2)
Language
German
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420 Arno Nadel: sollte. Ist doch in der Umgebung dieses Gesetzes oft genug vom Lösegeld die Rede. Und hat doch derselbe Gesetzgeber angeordnet, daß, wenn jemand seinem Nächsten ein Kleid zum Pfände nimmt, er es ihm, ehe die Sonne untergeht, wiedergeben solle, „denn sein Kleid ist seine einzige Decke für seine Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig". „Denn ich bin gnädig" — alles ist Gott in den Mund gelegt (im Gegensatz zur Lehre Christi), und wir haben tatsächlich bei diesen Satzungen dauernd das Gefühl, als habe sie hur ein Gott diktieren können. Dies drängt sich uns namentlich auf, wenn wir diet eilweise erhebenden, unsagbar milden Gesetze im Avesta lesen, die gleichfalls aus dem Munde des Allmächtigen kommen, „des Schöpfers der Welt, welche tugendhaft sein soll". Wie ist doch in diesen Verordnungen, trotz des unaussprechlich edlen Geistes, alles mehr im Engen und Besonderen gehalten. — Und diese Milde geht in schönste Zartheit über, wenn geboten wird, daß man das Böcklein nicht in seiner Mutter Milch kochen soll. (II. M. 34. 26.) Bewundernswert ist auch die ahgesagte Art des Wohltuns: „Wenn ihr euer Land erntet, sollt ihr nicht alles bis an die Enden des Feldes abschneiden, auch nicht alles genau auflesen, son* dern sollst den Armen und Fremdlingen lassen. Ich bin der Herr, euer Gott." (III. M. 23, 22.) Und weise machen die Alten darauf aufmerksam, daß dieser oder ein ähnlicher Zusatz wie „ich bin der Herr, dein Gott" besonders denjenigen Verordnungen beigegeben ist, die weniger oder gar nicht zu kontrollieren sind. Das soll dann in solchem Falle heißen: ich, der Ewige, achte darauf, wer mehr oder weniger an den Armen und Fremdling denkt. Und dasselbe Wort befindet sich auch in der unzweideutigen, ewig herrlichen Satzung „Es soll einerlei Recht unter euch sein, dem Fremdling wie dem Einheimischen, denn ich bin der Herr, euer Gott." (III. M. 24, 22.) Und das Schöne all dieser heiligen Worte ist, daß ihr Normales nicht das Normale des Durchschnitts ist, sondern das des Weltganzen. Es ist allseitig wie das große Ereignis der Gottestat in jedem Augenblicke. Sie sind nicht einseitig praktisch, diese Gesetze, immer und immer wird auf das Metaphysische Gewicht gelegt. Wenn auch nicht in der Weise, daß es sich durch den tiefen Sinn vom Leser entfernt, so doch immer derart, daß man fühlt: der Gesetzgeber wußte alles über diese Dinge, nur hielt er es nicht für nötig, es ausführlich darzustellen. Das Volk wußte, trotz aller Zurückhaltung des Lehrers, daß er der Einzige war, „der mit Gott von Angesicht zu Angesicht redete", und daß kein Prophet aufstehen würde, der ihm gleichen könnte. Wir sagten: nichts lag ihm ferner, als das Nur-Praktische, immer ließ er in bedeutungsvoller Kürze den inneren Wert des Gebotenen durchleuchten. So wird seine praktische Art zu einer ideal praktischen. Wie Gott überall im Tiefsten des mosaischen Gesetzes lebt, das erkennen wir an der Härte, mit der die Lästerung seines Namens verfolgt wird. Hier wird die Gerechtigkeit ungewöhnlich streng gehandhabt: „ob Fremdling oder Einheimischer — wer den Namen des Herrn lästert, der soll des Todes sterben, die ganze Gemeinde soll ihn steinigen." (III. M. 24, 16.) Das gleiche gerechte Gesetz aber herrschte nicht nur in den Pflichten, sondern auch in den Rechten: „Einerlei Gesetz sei dem Einheimischen und dem Fremdling, der unter euch wohnt." Und dieses Gesetz wird im nächsten Vers durch die Worte erhärtet: „alle Kinder Israel taten, wie der Herr Mose und Aron geboten hatte." <II. M. 12, 49/50.) Auch das Gesetz, das die Errichtung von sechs Freistätten für flüchtige Totschläger fordert, gilt für die Kinder Israel wie für die Fremdlinge. (IV. M. 35, 15.) Ebenso ist auch die reine, fast sentimentale Note in vielen Verord-

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