Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 6 (1921-1922)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Zur Schichtengliederung der israelitisch-jüdischen Gesellschaft
- Date
- 1921-01-01
- Page
- 343 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/3101111-3101175-3101182-3106836--5165-3106872- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Rashi 1× ep/1002670
OCR text
Zur Schlichtengllederung der israelitisch-jüdischen Gesellschaft 343 Kriegsbeute an Sklaven und Sklavinnen. Letztere wurden ..meistens Kebsweiber ihrer Herren und hatten dann rechtlich eine besonders geschützte Stellung*). Vor allem durfte die Kriegsgefangene nicht verkauft werden, wenn sie ihr Herr einmal zu seinem Weibe genommen hatte**). DieMehrzahl der Sklaven wird wohl der kanaanitischenLandesbevölkerung entnommen worden sein. Kanaan, der Urvater, war ja nach der Sprache der Bibel, mit dem göttlichen Fluche ewiger Knechtschaft im Dienste Sems bedachtworden. (I. B. M. 9, 25 f.***). Damit erhielt die wirtschaftlich notwendige Sklaverei eine religiöse Begründung, die Unterjochung und Ausbeutung der Urbevölkerung war „gottgewolltEin anderes Gebot verlangte zwar die völlige Ausrottung der Urbevölkerung Kanaans, (Dt. 7, 2 f., 16f.), ist aber nicht eingehalten worden. Auch gerim wurden nicht selten zu Sklaven gemacht, besonders dann, wenn sie an Gemeinfreie oder Stadtpatrizier verschuldet waren. Eine überaus große soziale Bedeutung kam der Schuldsklaverei israelitischjüdischer Gemeinfreier zu. Die wirtschaftliche Entwicklung ergab eine immer mehr überhandnehmende Zunähme feudalpatrizischen Großgrundbesitzes bei gleichzeitiger Verarmung weiter bäuerlicher Schichten. In dieser Zwangslage wird mancher Vater seine Kinder in die Sklaverei verkauft habenf), oder aber der Gläubiger wird brutal das letzte, natürlichste Besitztum der Eltern, die Kinder zu Geld „gemacht" haben, wie uns der erschütternde Bericht 2. Kö. 4,1 erzähltff). Noch häufiger wird aber die wahrscheinlich zeitlich beschränkte Unfreiheit Erwachsener vorgekommen sein. Wie lange die Schuldsklaverei eines „Hebräers" dauerte, wissen wir . nicht. Jedenfalls hat die ökonomisch-soziale Entwicklung zum Großgrundbesitz eine Latifundienwirtschaft der Vornehmen ausgebildet. Diese benötigte ein Heer von Arbeitskräften, das aus der Schichte der halb- oder ganzversklavten und der verarmten Volksgenossen immer neuen Zufluß erhielt. Die soziale und religiöse Situation gegen Ende der zweiten Staatswesen erlaubt die Annahme, daß die humane Sklavengesetzgebung der Bibel sicher nicht die ausschließliche Richtschnur des praktischen Handelns gewesen ist, die Vorkommnisse anläßlich der Sklavenbefreiung Zedekias werden wohl als mehr oder minder *) Nu. 31, 18 und viele andere Stellen. ' **) „Noch heute ist es bei den Arabern eine Schande, eine Sklavin zu verkaufen, die der Herr zu seiner Konkubine gemacht hat, namentlich wenn sie von ihm Mutter* geworden ist.« (Benzinger, Hebr. Arch. S. 127). ***) Vgl. Raschi zur Stelle: „Gesegnet sei der Ewige, der Gott Scherns": er wird seine Verheißung einst dessen Nachkommen halten, ihnen das Land Kanaan zu geben, und ihnen wird Kanaan dienstbar sein. S. R. Hirsch: Hier nur die Bemerkung, . . . daß hier Schern und korrespondierend auch Kanaan nicht, als Individuen, sondern als die künftig von ihnen stammenden Völker angeschaut werden. Pentateuch Bd. I. S. 156. t) Mi. 2,9 (vgl. Ex. 21, 7). ff) Über Kinderverkauf in nachexllischer Zelt berichtet auch Nehemia im 5. Kapitel seiner Memoiren.