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Der Jude · 1921-01-01 · Heft 6 · p. 340

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Journal
Der Jude
Volume
6 (1921-1922)
Issue
Heft 6
Article
Zur Schichtengliederung der israelitisch-jüdischen Gesellschaft
Date
1921-01-01
Page
340 (sequence 4)
Language
German
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IRI
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340 Robert Welß: truppe des israelitisch-jüdischen Heeres, die gibborej chail, die Krieger von Besitz. Max Weber charakterisiert in seiner Arbeit über die Wirtschaftsethik der Weltreligionen. diese vornehmen Kriegerfamilien folgendermaßen: „Nicht aber jeder Besitzer von Erbland war ein ben chail, sondern bloß die ökonomisch voll wehrfähigen und wehrpflichtigen, d. h. nur diejenigen, die in der Lage sind, sich selbst vollständig zu equipieren". Das setzte aber bei der Kostspieligkeit der damaligen Rüstu&g zumindest größeren Grundbesitz voraus. Das Emporkommen einer Großgrundbesitzerschicht wurde durch die Innenpolitik der Könige gefördert, sie gaben ihren Beamten größere Landstrecken zum Lehen, die wohl oft in den Besitz des Lehenmannes übergegangen sein werden,, z. B. im Falle Ziba (IL Sam. 16,1 ff.) Die königlichen Handelsunternehmungen, an denen sich auch die vermögendsten Sippen beteiligt haben werden, gaben . ihnen die Mittel, Land aufzukaufen, ökonomisch bedrängten Bauern Geld und Naturalien zu leihen, um sich dann durch Abtretung bäuerlichen Erblandes die Schulden wieder zurückzahlen zu lassen. Während noch in der ersten Zeit der Seßhaftwerdung des Volkes die vornehmsten Sippen ihr Erbland durch ihre eigenen Mitglieder bestellen ließen, setzten die städtischen Patrizerfamilien Verwalter ein, es begann die Latifundienwirtschaft mit Sklaven und Leibeigenen, mit Kolonen und ggrim. Luxus und Verschwendungssucht, Sittenlosigkeit und Verweichlichung degenerierten die einst so sittenstrengen vornehmen Familien, ihre Lebenshaltung stand im größten Kontrast zu der drückenden Lage der verschuldeten bäuerlichen Schichten des Volkes, von denen große Teile im Lande nach Arbeitsgelegenheit suchend umher ziehen mußten und so in die Klasse der landbesitzlosen ggrim eingingen.*) in. Unter dem Namen gerim lebte in den israelitisch-jüdischen Staatswesen eine Bevölkerungsschicht, über deren Zusammensetzung und tatsächliche Stellung in Recht und Sitte wir wenig Klarheit besitzen. Die Bibelübersetzer verdeutschen „ger" mit Schützling, Fremdling, Beisasse, Metöke. Die Sprachbegriffe dieser Übersetzungen decken aber nicht vollständig die Gesamtheit derjenigen Individuen, die als gerim bezeichnet werden. Da es sich hier um ein noch, ungelöstes Kapitel der Sozialgeschichte der Israeliten-Juden handelt, werde ich mich auf einige knappe Angaben über diese für den Gesellschaftsaufbau sehr wesentliche Schichte beschränken. Man hat unterschieden zwischen gSr und nokri. Dieser ist ein Stammes- und Volksfremder, der lediglich unter dem zeitlich beschränkten Schutze des Gastrechtes steht; ger aber kann sowohl ein volksfremder Ausländer, wie auch ein nicht bodenständiger Israelit aus einem anderen Stamme sein, z. B. die „Leviten" wurden immer als gerim angesehen und behandelt. Soweit Angaben über die Zusammensetzung der gerim vorliegen, müssen wir unterscheiden: 1. Die aus- *) Vgl. den sozialen Hintergrund von Ez. 34.

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