Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 6 (1921-1922)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Zur Schichtengliederung der israelitisch-jüdischen Gesellschaft
- Date
- 1921-01-01
- Page
- 339 (sequence 3)
- Language
- German
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Zur Schichtengliederung der israelitisch-jüdischen Gesellschaft 339 und dem in den Propheten lebenden Volksgewissen unerträglich war."*) „Wehe denen", ruft Jesaja (5,8), „die Haus an Haus reihen, Feld an Feld rücken, bis kein Platz mehr bleibt und sie schließlich die einzigen Bürger im Lande sind". Denn das Bürgerrecht des israelitischen Gemeinfreien war wahrscheinlich an Bodenbesitz geknüpft und schied ihn damit vom ger, dem landbesitzlosen „Beisaß". Unter diesen Umständen konnten die Bauern nur eine Politik wünschen: die des Friedens. Freundschaftliche Beziehungen mit den nachbarlichen Großmächten ließen sie Schutz und friedliche Zustände erhoffen. In religiöser Beziehung verblieb die Bauernschaft noch lange Zeit in den volkstümlichen Anschauungen vom Wesen des Gottes Israels. Dadurch geriet sie in einen geistig-religiösen Gegensatz zu ihren sozialpolitischen Anwälten, den Propheten. IL Die Entstehung des Stadtpatriziates ist erst die Folge der allmählichen Konsolidierung der Siedlungsverhältnisse in Kanaan. Die eingedrungenen israelitischen Nomadenstämme verteilten sich auf das ganze Land, und als zweihundert Jahre später der Nachzügler der noch halb nomadische Stamm Juda sich in Südkanaan festsetzte, waren im Norden bereits die Israelitenstämme zur vollständigen Seßhaftigkeit übergegangen. Wie es zur Niederlassung einzelner kleiner Geschlechter in den zahlreichen kleinen kaiiaanitischen Städten gekommen ist, wissen wir nicht, wir können nur annehmen, daß die vornehmsten Sippen es vorgezogen haben, sich in den Städten, die ihren Erbgütern am nächsten gelegen waren, niederzulassen. Es führte dies im Laufe der Zeit, wenigstens bei der stadtsiedelnden Bevölkerung, zu eiijer Zersprengung der alten nomadisch-bäuerischen Geschlechtsgenossenschaften, an deren Stelle nunmehr die Territorialgenossenschaften der Städte oder Dörfer treten. Diese zweite Form sozialer Gebundenheit verbreitet sich dann bis zum Ende der zweiten israelitisch-jüdischen Staatswesen auch auf dem Lande und verdrängt den alten Solidaritätskreis des Geschlechtes. Den Anfang dieser Entwicklung werden wir in die Großkönigszeit setzen können: die despotische Militärmonarchie brauchte für Verwaltung und- Frondienst ein großes Beamtenheer, das in den Städten siedelte. Die Rechtsprechung war Sache der Geschlechtsältesten, ging dann auf die Stadtältesten über, die aber ihre richterlichen Befugnisse mit den Beamten des Königs teilen mußten. Die Kompetenzsphären sind jedoch nicht abgegrenzt gewesen. Als aus den früher erwähnten Gründen der zumeist bäuerliche Bundesheerbann von einem Söldnerheer verdrängt wurde, wuchs die politische Bedeutung der begüterten Familien, der Großgrundbesitzer der Gesellschaft. Sie waren zur Stellung, Ausrüstung und Verpflegung von Mannschaft, Reiterei, Kriegswagen usw. verpflichtet gewesen. Zum Teil leisteten die Sippenmitglieder selbt Heeresdienst und bildeten dann die Kern- *) Buhl, Die sozialen Verhältnisse bei den Israeliten S. u.