Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 6 (1921-1922)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Aus dem religiösen Leben der Ostjuden
- Date
- 1921-01-01
- Page
- 236 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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236 Samuel Rappaport: benen ein Geldgeschenk zu erhalten. Wird „Tikkun" in der Klaus oder Stübl gegeben, sind sie es natürlich, die davon den ausgiebigsten Gebrauch machen. Sie sind in der Regel auch die ständigen und nie ausbleibenden, wenn auch ungerufenen Gäste bei allen möglichen frohen und festlichen Gelegenheiten wie z. B. Hochzeiten und erst recht gar bei allen sogen. „Urme Säudot" d. h. bei den aus irgend welcher frohen Gelegenheit für die Stadtarmen veranstalteten Festmahlen. Manche Batlanim pflegen, sobald sie in der Stadt irgend eine Hochzeit oder sonst ein Festmahl im Hause eines Reichen zu gewärtigen haben, einen Tag früher bei karger Kost zu leben, um sich dann an dem darauf folgenden Tage beim erwarteten Mahle gehörig gütlich tun zu können. Solche Batlanim werden nicht selten durch ihre bei solcher Gelegenheit zu Tage getretene Eßkunst — durch die manche stadtbekannt gewesen sind und es sogar diesbezüglich zu einer komischen Berühmtheit gebracht haben — gefürchtet und oft nicht wenig lästig, zumal es im Osten allgemeiner Brauch ist, daß jeder, ohne Rücksicht ob gebeten oder ungebeten, der anläßlich eines Familienfestes ins Haus kommt, zu Tisch gerufen und freudig bewirtet wird. Kommt es nun vor, daß für die Genesung eines Kranken Thillimsagen im Bet-ha-Midrasch, Klaus oder Stübl gewünscht wird, dann sind es natürlich die Batlanim, die diese Mission besorgen. Die Batlanim, als in ihrem Fach besonders kundig, wissen schon,- welche Psalmen sich für diesen Zweck eignen und welche besonderen Gebete, Formalitäten und erprobten frommen Següllot in Betracht zu ziehen sind. Natürlich werden sie für ihre Tätigkeit von den Angehörigen des Kranken angemessen entlohnt. Neben dem allgemeinen Thillimsagen ist es auch von vorzüglicher Wirkung und Bedeutung, wenn eine durch besondere Frömmigkeit und Gelehrtheit ausgezeichnete Persönlichkeit den Kranken in ihr Gebet einschließt und für seine Genesung betet. Schon im Talmud wird auf die besondere wohltuende Wirkung eines solchen Gebetes des öfteren hingewiesen. „Wer einen Kranken im Hause hat — heißt es da — der gehe zu einem Weisen, daß er für ihn bete" (Tr. Baba Batra 116 A). Es wurde schon oben erwähnt, daß selbst R. Gamliel und R. Jochanan ben Sakkai an R. Chaninah ben Dossah mit der Bitte sich wandten, er möge für ihre kranken Söhne beten. Es ist nun im Osten Sitte, daß man unbeschadet des Thilimsagens sich an den Ortsrabbiner oder an einen anderen durch besondere Frömmigkeit und Gelehrsamkeit ausgezeichneten Mann wendet, daß er für den Kranken bete. Oft wendet sich der Kranke selber mit einer eigenhändig am Krankenlager geschriebenen Bitte an den Rabbiner oder sonst einen Frommen, er solle für ihn „mitpallel" sein d. h. für ihn beten. So einen Brief fertigt der Kranke mit seinem Namen und dem Namen seiner Mutter, damit er im Gebete genau bezeichnet werden könne. Chassidim wenden sich natürlich um Fürbitte an ihren Zaddik, worüber noch später die Rede sein wird.