Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 6 (1921-1922)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Aus dem religiösen Leben der Ostjuden
- Date
- 1921-01-01
- Page
- 234 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3101111-3101175-3101180-3106654--5026-3106704- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
234 Samuel Rapp apart: der Ansehe Mischmar bezw. Ansehe Maamad in talmudischer Zeit die Institution der „Assarah (zehn) Batlanim" geschaffen. Unter Batlanim werden solche Leute verstanden, die ihren Privatgeschäften entsagen und sich ausschließlich dem Thorastudium, Beten und frommer, gemeinnütziger Arbeit widmen. Eine Stadt, in der nicht zumindest zehn Batlanim vorhanden sind, kann nicht als große Stadt angesehen werden (Tr. Megillah 3B). Im Bethause sollen stets zehn Männer anwesend sein, denn wenn Gott in ein solches kommt und hier nicht wenigstens zehn zugegen findet, dann zürnt Er alsbald (Tr. Berachot 6B). Maimonides meint, daß man unter Batlanim solche Leute verstehe, die ihre tägliche profane Beschäftigung unterlassen, wenn Angelegenheiten des öffentlichen Wohles zu besorgen sind, also vornehme und bemittelte Leute, die aber, wenn sie dem Thorastudium obliegen, keine Batlanim sein können, da es untunlich sei, zugunsten profaner wenn auch gemeinnütziger Geschäfte die Zeit, die dem Thorastudium gewidmet sein soll, zu opfern (Tschubot ha Rambam. Leipzig 1859 Seite 4B). In Nordfrankreich und in Deutschland scheinen jedoch die Batlanim, während des Mittelalters, einen Charakter und eine Tätigkeit gehabt zu haben, wie sie sie, allerdings mit manchen den Verhältnissen und der Zeit angemessenen Veränderungen, noch heute im Osten haben. Raschi z. B. charakterisiert die Batlanim als „fromme gottesfürchtige Menschen, die ihren Privatgeschäften entsagen um sich dem öffentlichen Wohle zu widmen; sie kommen als erste in die Synagoge, damit zur Zeit des Gebetes die zum Beten erforderlichen Zehn anwesend seien, sie werden auch von der Öffentlichkeit erhalten" (Raschi zu Tr. Baba Kamah 82B s. v. Assarah Batlanim). Im Osten ist es deswegen auch üblich, daß zumeist im Bet-ha-Midrasch, Klaus oder Stübl sich einige oder mitunter auch mehrere mit Thorastudium und Beten bezw. Thillimsagen sich beschäftigende Batlanim aufhalten. Unter ihnen findet man Leute aus dem mehr oder weniger bemittelten Bürgerstande, deren Frauen selber die Geschäfte führen und für die Erhaltung des Hauses sorgen, glücklich darüber, daß es ihnen gegönnt ist, ihren Männern die Möglichkeit zu geben, fern vom Getriebe der Straße ihre ganze Zeit Gott und dem Studium der Thora zu widmen. In manchen Gemeinden wird dafür gesorgt, daß zehn eigens dazu bestimmte talmudisch gebildete Batlanim sich den ganzen Tag im Bet-ha-Midrasch bei Beten und Thorastudium, gegen ein festes Gehalt, das sie von der Gemeinde oder von einem zu diesem Zwecke gebildeten Verein beziehen, zubringen. Da diese offiziellen Batlanim von dem bezogenen Gehalt, der wöchentlich ausbezahlt wird und zumeist sehr gering ist, ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können, beziehen sie auch neben Privatunterstützung ein Nebeneinkommen aus dem gegen Entlohnung bestellten Thillimsagen für die Genesung Kranker wie aus dem Kaddischsägen und Mischnajotlernen für das Seelenheil Verstorbener. Viele Vereine, die statutarisch verpflichtet sind, für das Seelenheil der verstorbenen