Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 6 (1921-1922)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Aus dem religiösen Leben der Ostjuden
- Date
- 1921-01-01
- Page
- 161 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Aus dem religiösen Leben der Ostjuden l6l Zu denjenigen, die pflichtgemäß jeden würdigen Kranken besuchen, gehört in erster Reihe der Ortsrabbiner. Natürlich wird ein Mann nie in das Zimmer eintreten, wo sich eine fremde kranke Frau befindet, außer wenn dies unumgänglich notwendig erscheint. Die Pflicht des Krankenbesuches besorgen hier, außer den Männern der nächsten Verwandschaft, ausschließlich Frauen, während die fremden Männer sich im Hause, außerhalb des Raums, in dem sich die Kranke befindet, nach deren Befinden erkundigen. Hingegen ist es zumeist Brauch, daß Frauen aus Verwandten- und Freundeskreisen Krankenbesuch bei Männern machen, ohne daß man etwas Anstößiges darin sehen würde, zumal Frauen eher als Männer oft guten Rat, erprobte Mittel und manche sich gut bewährende Segulla bringen, die bei der Behandlung des Kranken nicht ohne Nutzen in Anwendung gebracht werden könnte. Die Besucher trachten, den Umständen gemäß, dem Kranken wie dessen Angehörigen mit Rat und im Notfall auch mit Tat zur Seite zu stehen. Bei dieser Gelegenheit werden allerhand gutbewährte Refuot und Segullot sowie, wenn die Verhältnisse es erheischen, auch ein in gutem Rufe stehender Arzt empfohlen. Während der ganzen Krankheitsdauer wird der Kranke nie allein im Zimmer gelassen. Kranke gehören zu denjenigen, die ganz besonders überwacht werden^ müssen. Das Krankwerden eines Menschen bedeutet, daß sein Stern sich „verschlechtert" d. h. sich verdunkelt habe und er deswegen Angriffen tückischer Dämonen nicht genug Widerstand zu leisten vermöge, weshalb es auch untunlich erscheint, einen Kranken allein zu lassen (Tr. Ber.achot 54B sowie die Erklärung Raschis zur Stelle). Im Osten heißt es auch allgemein: „Einen Kranken darf man nicht allein lassen". Es wird deswegen immer dafür gesorgt, daß ununterbrochen jemand am Lager des Kranken wache. Außer den Familiengliedern und nahen Freunden tun es auch abwechselnd die hierzu bestimmten Vertreter der verschiedenen Vereine, deren Mitglied der Kranke ist. Der frühere Beizer Zaddik, der gleichzeitig Ortsrabbiner in Beiz war, pflegte, so oft er einen Kranken besuchte, stets Knoblauch mit sich zu tragen. Den Grund hierfür hat er nie angegeben. Wahrscheinlich war er nach irgend einer kabbalistischen' mündlichen Ueberlieferung der Meinung, daß ' dem Knoblauch eine besondere geheime Kraft innewohne, bösen dämonischen Einfluß zu bannen, und daß er, zum Kranken mitgenommen, dazu diene, diesen Einfluß wirksam und unbemerkt abzuwehren.*) *) In alter Zeit scheint man dem Knoblauch geheime Kräfte zugeschrieben zu haben. Zu den vielen guten Eigenschaften, die der Talmud dem Knoblauch nachzurühmen weiß, gehören auch die, daß er die männliche Potenz erhöht, Liebe ins Herz trägt und den Neid verscheucht (Tr. Baba Kam ah 82 A). Nach einer, noch auf Esra zurückgeführten Verordnung soll am Freitag, als Rüsttag zum Sabbat, Knoblauch gegessen werden (ebenda). Beim frommen Ostjuden fehlt auch nie der Knoblauch am Freitag beim Sabbattisch. In talmudischer Zeit scheint es unter den Juden eine Sekte oder Gruppe, über deren Wesen wir leider keine nähere Kenntnis besitzen, gegeben zu haben, die dem Knoblaüchgenuß eine