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Der Jude · 1921-01-01 · Heft 2 · p. 131

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
6 (1921-1922)
Issue
Heft 2
Article
Die Juden in Bulgarien
Date
1921-01-01
Page
131 (sequence 3)
Language
German
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Umschau: Berichte von jüdischem Leben Typus des Jeschiwabocher, des Talmudgelehrten völlig. Die Rabbiner, die meist auch keine große Bildung haben, spielen bei ihnen keine besondere führende Rolle und zur Besetzung der Stellung eines Oberrabbiners müssen sie stets einen Ausländer herbeirufen. Es fehlt auch an theologischen Lehranstalten. Die Synagogen, soweit ich sie gesehen h^be, sind schön, aber alle neueren Datums. Sie spielen noch als Zentralpunkte des jüdischen Lebens eine große Rolle, doch werden auch sie mehr und mehr von den Beth-am abgelöst, die es in den meisten Städten gibt. So stellt das bulgarische Judentum einen interessanten Fall dar, in dem das nationale Bewußtsein noch lebendig ist und sich auf das harmonischste mit dem religiösen verbindet, wobei das erstere überwiegt. 3. Steht also das bulgarische Judentum, was Kulturtradition und geistige Leistung anbelangt, hinter den anderen Teilen des jüdischen Volkes zurück, so ist es erstaunlich, mit welcher Aufopferung und Energie dieses im gewissen .Sinne zurückgebliebene Judentum in vierzig Jahren es verstanden hat, sich selbst zu erziehen und in organisatorischer Hinsicht eine nationale Leistung zu vollbringen, mit der es sich an die Spitze des sephardischen Judentums gestellt hat und die — von warmem Volksgefühle getragen — auch dem übrigen Judentum als Muster hingestellt werden kann. Den Anstoß dazu hat die Alliance Israelite gegeben, und zwar sowohl positiv als negativ, als sie im Jahre 1885 in Bulgarien Schulen für die jüdische Bevölkerung errichtete. Positiv: denn den Juden in Bulgarien wurde so modernes Wissen vermittelt, ihr allgemeines Niveau unzweifelhaft gehoben und ihnen die Kenntnis der französischen Sprache beigebracht, welchem Umstände es zu verdanken ist, das die ältere und im Mannesalter stehende Generation vorzüglich das Französische beherrscht (die Jugend kann es nicht mehr); negativ: denn die Jugend fühlte deutlich, daß die Tendenz der Allianceschule auf eine Assimilation ziele, sie ihrem Volke und ihrer Umgebung entfremde. Die damalige Jugend — es sind die Männer, die heute an der Spitze des bulgarischen Judentums stehen — nahm nun aus eigenen Kräften, ohne Unterstützung von außen, den Kampf mit dem System der Alliance und mit dieser mächtigen Vereinigung selbst auf. Dabei standen auf Seite der Alliance die eigenen reichen und gemeindegewaltigen Volksgenossen und leider auch der damalige Oberrabbiner. In diesem Kampf, der jahrelang mit Erbitterung geführt wurde, mußte die Gruppe der AUiancegegner, die demokratisch und zionistisch war, vor allem die Masse erziehen und das ist ihr in dem Maße gelungen, daß Bulgarien heute das einzige Land ist, wo sämtliche Gemeinden in der Hand der demokratisch-zionistischen Partei sind und wo diese über das ganze Land hin ein jüdisches Schulnetz gebreitet hat. Hier ist nicht der Ort, diesen Kampf in seinen Einzelheiten zu beschreiben; auch kenne Ich ihn nur von dritter Seite und muß daher die Geschichtschreibung dieser Epoche anderen überlassen. Hier will ich nur den gegenwärtigen Zustand, der sich als ein Erfolg dieses Kampfes darstellt, skizzleren. In Bulgarien gibt es 31 Gemeinden, davon drei aschkenasische. Am 5. September 1920 fand der erste verfassunggebende Kongress (utschreditelen Sbor) des bulgarischen Judentums statt, der eine Verfassung für das gesamte bulgarische Judentum ausarbeitete. Die Grundlage der Verfassung bildet die Gemeinde. Jeder Jude, gleichviel welcher Staatsbürgerschaft, ist Mitglied der Gemeinde, wenn er 6 Monate in ihr lebt. Die Gemeinde ist eine staatlich anerkannte juristische Person, in deren Kompetenz die religiösen, charitativen und national-kulturellen Angelegenheiten fallen. Die Gemeinde hat drei Organe: das Synagogalkomitee, das Schulkomitee und den Gemeinderat. Wahlrecht hat jedes Gemeindemitglied, das 21 Jahre alt ist, die Wahlen finden jede drei Jahre statt und sind allgemein, direkt und proportional. Bei den Gemeindewahlen wählt jede Gemeinde auch die Delegierten zum Sbor, der als ein jüdisches Landesparlament fungiert. Auch hier ist eine dreijährige Mandatsdauer vorgesehen. Dieser Sbor (der auch die Aufgabe hat, auf Vorschlag des Konsistoriums einen Landesoberrabbiner zu wählen) wählt das Konsistorium, das das oberste Repräsentationsorgan des bulgarischen Judentums und die Exekutive des Sbor ist. Neben dem Konsistorium besteht das Oberrabbinat, dessen Verweser zugleich Vorsitzender des Obersten geistlichen Gerichtshofes ist, und ein vom Konsistorium ernanntes Landesinspektorat für die jüdischen Schulen. Den geistlichen Gerichten kommt in Bulgarien eine besondere Bedeutung bei, da sie das Ehewesen völlig autonom religiös regeln. Es gibt drei derartige Gerichtshöfe in Bulgarien (Sofia, Philippopel, Rustschuk) und einen Obersten Gerichtshof in Sofia. Die Gerichte der£ersten Instanz zählen 5 Mitglieder, davon 2 Laien, die der hebräischen Sprache kundig sein müssen, die obere Instanz 7 Mitglieder, davon 3 Laien. Die Verteidigung durch Advokaten ist zugelassen, doch müssen auch diese des Hebräischen kundig sein. Im Konsistorium werden die Bücher hebräisch und bulgarisch geführt. Da sowohl der Generalsekretär wie der Sekretär-Buchhalter glänzend Hebräisch können, ist dies nicht nur eine theoretische Forderung. Die Autonomie von Konsistorium und Gemeinde ist staatlich anerkannt. Die Wahlen vollziehen sich unter Aufsicht des Ministeriums

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