Mannheim
Compact Memory

Der Jude · 1921-01-01 · Heft 2 · p. 106

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
6 (1921-1922)
Issue
Heft 2
Article
Die Tendenzen der jüdischen Wirtschaftsgeschichte und das östliche Judentum
Date
1921-01-01
Page
106 (sequence 6)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3101111-3101175-3101178-3106468--4864-3106524
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

io6 RüdölfValsonök: Mittelstands bediente. In der spezifisch polnischen Rechtsform eines Kammerknechts (servus camerae) wurde dieser Wirtschaftstypus im Lauf des 17. und 18. Jahrhunderts auf die Stufe von Kleinhändlern, Pächtern, Gutsagenten, Zinsennehmern und vereinzelten Handwerkern herabgestoßen. Es gehört zur Eigenart der jüdischen Oekonomik, daß sowohl im Westen als im Osten der jüdische Wohlstand vorübergehend war. Er wurde untergraben durch die Differenzierung der Volkswirtschaft, unabhängig von ihrem sozialen Charakter. Wenn im Westen die Stellung des Juden als gesellschaftlich-wirtschaftlichen Faktors durch die Entwicklung des Bürgertums und die Konsolidierung des Staatswesens erschüttert wurde, wurde im Osten das Gleiche nicht durch die Entwicklung des polonisierten deutschen Bürgertums, sondern durch dessen Untergang bewirkt. Das wirkende Element war hier die fanatische, profitgierige Szlachta und der demoralisierte Hochadel, der mit seinem bellum omnium contra omnes die staatliche Einheit und Ganzheit zersetzte. Im Westen erlag die jüdische Gesellschaftlichkeit der ungeheuren Steigerung der Produktion, im Osten der Entstehung und Entwicklung der Meierhofwirtschaft. So entgegengesetzte Prozesse haben die gleiche katastrophale Wirkung auf die jüdische Wirtschaftsfunktionen geübt» Die Produktivierungstendenz des Judentums setzte nur in den kritischen Momenten seiner Existenz ein und kam selten zur völligen Befriedigung, denn die Einbeziehung in die Urproduktion und Produktion, Landwirtschaft und Industrie, war vom Standpunkt des geltenden Verfassungs- und Gewohnheitsrechts ebenso wie von der Verwaltungspraxis aus unmöglich. Was erfolgen konnte, war das Eindringen in das Innere der Volkswirtschaft, die Beherrschung des Austausches zwischen den einzelnen sozialen Schichten. Und je nach dem Kraftverhältnis zu den Schichten, zwischen die das Judentum sich eingerückt hat, bestimmen sich die Geschicke der jüdischen Gesellschaftlichkeit. In Polen z. B. besteht bis heute die ganze Schärfe der Judenfrage eben darin, daß das Judentum zu tief, wie ein Keil, der aus dem nationalen Organismus nicht entfernt werden kann, zwischen die einzelnen sozialen Schichten eingedrungen ist. in. Mit den Teilungen Polens wird die große jüdische Gemeinschaft in eine russische und eine galizische zerrissen. Im Lauf des 19. Jahrhunderts wird das russische Judentum in die Grenzen des Ansiedlungsrayons gesperrt und steht in seiner inneren Ausbildung unter den politisch-wirtschaftlichen Einwirkungen der russischen Juden-Gesetzgebung und de Nachbarvölker, vornehmlich der Polen. Die fürchterlichen Pogrome, die 1881 in Südrußland ausbrachen, veranlaßten den Erlaß der berüchtigten „zeitweiligen Verordnungen" vom 3. Mai 1882, die Juden die Niederlassung außerhalb der Städte und Städtchen, Erwerb oder Pacht von Boden und anderen Immobilien verboten. Damals wurde der Ansiedlungsrayon endgültig festgesetzt, der zusammen mit dem Königreich Polen 25 Gouvernements umfaßte. Die eigentlichen Motive dieser Be-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.