Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 6 (1921-1922)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Die Zünftigen und die Draußenstehenden
- Date
- 1921-01-01
- Page
- 83 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Die Zünftigen und die Draußenstehenden 83 rede half, sie wehrte alles mit der ruhigen Entgegnung ab, in ihrer Heimat heiße der Fluß Enz. Diese Beschränktheit findet sich aber auch in einem weiteren Bereich. Menschen, Völker und Kulturen finden nicht immer in sich selber die Kraft, neue Bahnen einzuschlagen. Sie brauchen dazu die Anregung von außen her, die Berührung mit fremden Menschen und anderen Welten. In den Epochen -der Völkerwanderungen hat sich die Menschheit erneut. Daß eine zwar alte, aber unbekannt und fremd gewordene Kultur zu einem neuen Leben erweckt wurde, darin lag die Bedeutung der Renaissance. Auf der steigenden Vertrautheit mit fremden und bisher unbekannten Völkern berührte die aufrüttelnde Kraft der großen geographischen Entdeckungen. Man erfuhr es jetzt, daß auch jenseits des Dorfes Menschen wohnen, und daß die eigene Welt zwar die vertraute und gewohnte, keineswegs aber die einzige sei. Eben wegen dieser Gefahr einer übergroßen Seßhaftigkeit im Geiste sind jene Menschen unentbehrlich, die sich von der Gewöhnung in höherem Maße frei gemacht haben, die entweder niemals im Kreise der Überlieferung waren oder doch gelernt haben, darüber hinauszusehen. Eine ähnliche Empfindung hat auch der Talmud, wenn er einen Weisen den nennt, der seine Lehrer belehrt. Er weiß, was er von diesen nicht gelernt hat. Und solch ein Weiser wird vor allem der sein, der neue Quellen sucht, die außerhalb des Kreises der Schule entspringen. Darum kommen auch die großen Anstöße auf geistigem und namentlich auf politischem Gebiet so selten aus dem Kreise der amtlich Berufenen und so häufig von Fremden. Denn gerade die Politik, die die Welt bewegen und nicht nur eine Wahrheit konstatieren will, wird von dem großen Unterschied zwischen den beiden Klassen der Zünftigen und der Draußenstehenden bewegt. Der Bodenständige ist ängstlich, der Outsider aber rücksichtslos. Der Einheimische hat ständig Rücksicht zu nehmen, denn er ist in seine Gesellschaft eingegliedert und in jeder Weise an sie gebunden. Er braucht notwendig wie das tägliche Brot die Achtung seiner Nachbarn und darf bei seinen Kollegen nicht anstoßen, Er ist der Vertreter einer Überlieferung und darf die herrschende Sitte nicht verletzen. In seinem Einkommen, seiner gesellschaftlichen Geltung, seinem Ansehen ist er auf sie alle angewiesen. Die Weimarer Verfassung bestimmt, wie schon so viele Verfassungen vor ihr, jeder Deutsche habe das Recht, „innerhalb der Schranken der allgemeinen Gesetze" seine Meinung durch Wort und Schrift, Druck, Bild oder in sonstiger Weise frei zu äußern. In Wirklichkeit aber bestehen für den Bürger noch ganz andere Schranken, als nur die der allgemeinen Gesetze. Er hat auch auf die gute oder schlechte Meinung seiner Mitbürger, auf die Anschauungen seiner gesellschaftlichen Klasse von Gut und Böse, von Schicklich und Unschicklich zu achten. Nur auf dem Papier steht für den Bürger die weitere Forderung der Verfassung, es dürfe ihn niemand benachteiligen, wenn er von diesem Rechte Gebrauch mache. Ganz anders steht es mit dem Fremden. In alter Zeit war er vogeifrei, und heute noch ist er frei wie ein Vogel. Niemand kennt ihn, er