Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 6 (1921-1922)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Kongressnotizen zur zionistischen Politik
- Date
- 1920-01-01
- Page
- 6 (sequence 6)
- Language
- German
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6 Martin JBuber: treten als Rechtssubjekt, die mehr oder minder deutliche Geltendmachung unseres geschichtlich beglaubigten Anspruchs zu Gunsten Englands; und den Ausbau der weltwirtschaftlichen Position Palästina. Von diesen drei Dingen sind die zwei ersten momentaner Art; es gilt daher, den diplomatischen Grundregeln gemäß, für sie konkrete Zugeständnisse einzutauschen. Der diplomatischen Grundregel gemäß, daß Kriegsbündnisse, insofern sie auf einer zeitlich bedingten Interessengemeinschaft beruhen, auf Seiten des schwächeren Kontrahenten eine besondere Umsicht und Präzision der'Verhandlungen und Vereinbarungen erfordern, um die Interessengemeinschaft vor Kollisionen mit anderen, dauernden oder neu auftauchenden Interessen zu bewahren und sie zu einer dauernden auszugestalten. Zum vierten: Um die Basis so schnell als möglich aus einer formalrechtlichen zu einer realen zu machen und damit aus dem trügerischen Gebiet der Diplomatie in das zuverlässige der Wirtschaftspolitik zu verlegen, muß, sobald der Kriegszustand zu Ende ist, eine große, systematische, wohlvorbereitete, wohlorganisierte, alle großen ökonomischen Möglichkeiten des Landes umfassende Kolonisationsarbeit einsetzen. Zum fünften: Da das Land bereits eine nichtjüdische Bevölkerung besitzt und alle Abmachungen mit einem Dritten ohne deren ausgesprochene oder schweigende Anerkennung in ihrer Verwirklichung schwer gehemmt würden, sind unverzüglich dahingehende direkte Verhandlungen auf wirtschaftspolitischer und etwa auch, sofern das Volk, zu dem der Großteil dieser Bevölkerung zählt, zuständig ist, auf allgemein politischer Grundlage anzuknüpfen. Alle diese Gebote der Situation sind von der zionistischen Leitung nicht beachtet worden. Sie hat unsere überpolitische Einstellung völlig aufgegeben und die Anmeldung unseres Anspruchs so gründlich mit der Werbung für Englands Mandat verquickt, daß wir in Europa und Asien als „Handlanger des britischen Imperialismus" gelten — ein falches, aber schwer zu berichtigendes Schlagwort. Sie hat anstatt der lebensnotwendigen Bedingungen unserer Arbeit eine Ziel-Deklaration gefordert eine und bekommen, die sich seither immer mehr als eine des konkreten Inhalts entbehrende Rahmenerklärung enthüllt hat. Sie hat die feste Vereinbarung der realen Zugeständnisse so sehr versäumt, daß wir heute, vier Jahre nach der Deklaration, noch um die primitivste Bedingung unserer Arbeit, das Recht der freien d. h. von uns zu regelnden Einwanderung zu kämpfen und derzeit erfolglos zu kämpfen haben. Sie hat im fruchtbaren Augenblick nicht mit der großen systematischen Kolonisationsarbeit eingesetzt, sie war unvorbereitet und ließ ihn ungenützt verstreichen; damit ist zugleich der Glaube Englands und Europas an unsere Befähigung zum Ausbau der weltwirtschaftlichen Situation beeinträchtigt und die Achtung der nichtjüdischen palästinensischen Bevölkerung vor unserer wirtschaftlichen Leistungsbedeutung für das Land in einer ihr Verhältnis zu uns ungünstig beeinflussenden Weise herabgemindert worden.