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Der Jude · 1920-01-01 · Heft 12 · p. 694

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Journal
Der Jude
Volume
5 (1920-1921)
Issue
Heft 12
Article
Die Geschichte der österreichisch-jüdischen Kongressbewegung
Date
1920-01-01
Page
694 (sequence 10)
Language
German
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IRI
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694 Albrecht Hellmann: erblicken gewohnt waren. Diese Prognose bezieht sich aber — das kann hier wie überall nie scharf genug hervorgehoben werden — nicht auf den Fall der nationalen Sonderstellung der jüdischen Minderheit, sondern auf die der anderen Nationen, ist also das Ergebnis einer von uns unabhängigen Entwicklung. Diese den nationaljüdischen Bestrebungen zur Last zu legen, ist völlig unberechtigt, geschieht aber immer wieder. Also nicht so sehr die Verwirklichung der Ppstulate der nationalen Diasporapolitik des jüdischen Volkes, wenn diese die besonderen Eigentümlichkeiten der jüdischen Situation berücksichtigt*), sondern die Realisierung der weitergehenden Forderungen der anderen Nationalitäten birgt eine Fülle möglicher Gefahren in sich. Für diese die nationaljüdische Politik verantwortlich zu machen, ist ebenso ungeheuerlich wie die von assimilatorischer und leider auch vereinzelt von hierin völlig verantwortungsloser zionistischer Seite geäußerte Beschuldigung, daß es der nationaljüdischen Galuthpolitik nicht gelungen sei, die Pogrome zu verhindern oder die Juden vor ihnen zu retten. Daß aber auch die Forderung nach Gewährung jüdischer nationaler Rechte die Rolle der Juden als Träger des staatlichen, autonomiefeindlichen Zentralismus beeinträchtigt, ist klar. Gegenüber der Schädigung dieser politischen Funktion durch Einführung einer viel weiterreichenden Selbstverwaltung der anderen Minderheitsnationen allerdings ist diese Beeinträchtigung wesentlich geringer. Eigentlich ist aber dieser Schaden gar kein wirklicher, sondern umgekehrt ein Vorteil für die Juden, die kein Interesse daran haben können, sich gleich den ungarischen und deutschen Juden in Oesterreich als Handlanger eines staatlichen Zentralismus mißbrauchen zu lassen, der in Ueberspannung des Staatsgedankens und der Reichseinheit zu einem reaktionären Unterdrückungssystem den nationalen Minoritäten gegenüber geworden ist. Dies künftighin zu verhindern, was praktisch die Ablehnung der bisherigen, nur vom augenblicklichen Vorteil des Einzelnen diktierten Eintagspolitik und den Anfang einer weiterblickenden Politik bedeutet, wird eine der Hauptaufgaben der jüdischen Landespolitik sein. Dabei braucht keineswegs der Wert, den die Juden für die Erhaltung und den Bestand eines Nationalitätenstaates als natürliche Träger eines maßvollen, von keinem eigenen nationalen Machtstreben in Frage gestellten Zentralismus besitzen, eine Minderung zu erfahren. Und ihr politischer Einfluß im Staate, dem sie nicht mehr allzeit willfährige Objekte seines innerpolitischen Imperialismus sein wollen, wird durch gegenseitige Abgrenzung und einen eigenen politischen Willen der jüdische Minderheit nur gesteigert. So wird die durch Erlangung nationaler Rechte erfolgende Heraushebung und Abgrenzung der jüdischen Minderheit aus dem amorphen Staatsgebilde oder seinen Nationalitäten zu einer Frage der politischen Gestaltungskraft der Diasporajudenheit. Die Abgrenzung soll so weit gehen, daß die Juden im Staate den Rang eines selbständigen politischen Faktors erhalten, der ihnen bisher fehlte, *) Hierüber vgl. die Ausführungen in Heft 7, S. 394 f.

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