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Der Jude · 1920-01-01 · Heft 12 · p. 693

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Journal
Der Jude
Volume
5 (1920-1921)
Issue
Heft 12
Article
Die Geschichte der österreichisch-jüdischen Kongressbewegung
Date
1920-01-01
Page
693 (sequence 9)
Language
German
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Die Geschichte der österreichisch-jüdischen Kongreßbewegung 693 fordert sie. Was aber darüber hinausgeht, ist Gegenstand reiner Zweckmäßigkeits- und Nützlichkeitserwägungen. Will man nicht die Verhältnisse eines einzelnen Landes berücksichtigen, so können hier nur einige wenige allgemeine Gesichtspunkte angeführt werden. Prinzipiell sind überall zu verlangen: die Möglichkeit eines ungehinderten und rechtlich wirksamen Bekenntnisses zur jüdischen Nationalität (nach unserer Formel von der Abhängigkeit der nationalen Rechtsansprüche der Juden von denen der anderen Nationen allerdings nur in Nationalitätenstaaten) und das nationale Schulwerk. Ob dieses aber nach außen, öffentlich-rechtlich, als national deklariert wird, sofern sein wirklicher, innerer nationaler Charakter davon unabhängig bleibt, ist bereits eine Frage der praktischen Nützlichkeit. Abzulehnen ist überall die „nationale Autonomie" im ursprünglichen, prägnanten Sinne, wie sie nämlich von Renner vorgeschlagen wurde. Dieser in Inhalt und Umfang überaus schwankende und vieldeutige Begriff sollte überhaupt nach Möglichkeit vermieden werden. Auch die sogenannte „national-kulturelle Autonomie" ist eine nicht nur aus einem Mißverständnis entstandene, sondern auch mißverständlich gebrauchte Bezeichnung, die besser durch die konkrete Aufzählung der zu fordernden nationalen Rechte ersetzt werden sollte. Wer die Frage der jüdischen Nationalität und der jüdischen nationalen Rechte nur so begreift, wie sie in Wahrheit allein aufgefaßt werden kann, als nationale Existenz-, nicht als nationale Machtfrage des jüdischen Volkes, wird als allgemeinen Grundsatz von außerordentlicher Wichtigkeit den folgenden anerkennen: die zu fordernde nationale Abgrenzung der jüdischen Minderheit darf über das unumgänglich notwendige, d. h. zur Verhinderung der Assimilation und zur Erhaltung der Judenheit erforderliche Maß nicht hinausgehen. Von der völligen Sinnlosigkeit einer weitergehenden Abgrenzung für das jüdische Volk, das nie an Machtpolitik und eigene Staatlichkeit in der Zerstreuung denken kann, abgesehen, ist eine schärfere nationale Trennung auch aus einem anderen Grunde als schädlich abzulehnen. Die Juden sind infolge ihrer Zerstreuung über den ganzen Staat ein „natürliches" zentralistisches Element, insofern sie nicht den verschiedenen Nationalitäten des Staates bereits völlig assimiliert sind. Man magzumProblem des Zentralismus und der Dezentralisation (z.B. der Autonomie) stehen wie man will, die Tatsache besteht als solche. Daraus ergibt sich, daß eine Einschränkung der zentralen Staatsgewalt zu Gunsten der anderen Nationen eine Zerreißung des politischen und kulturellen Zusammenhanges zwischen den einzelnen Teilen der Judenheit im Staate und damit eine völlige Erschütterung ihres politischen Gewichts bedeuten würde. Das einheitlich und als Gesamtheit in Erscheinung tretende Judentum eines Staates hat natürlich ungleich größeren Einfluß als ein Bruchteil, der an eine der autonom gewordenen Nationen ausgeliefert wird, die in ihm bisher den natürlichen Träger des ihnen feindlichen zentralistischen Staatsgedankens zu

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