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Der Jude · 1920-01-01 · Heft 12 · p. 692

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Journal
Der Jude
Volume
5 (1920-1921)
Issue
Heft 12
Article
Die Geschichte der österreichisch-jüdischen Kongressbewegung
Date
1920-01-01
Page
692 (sequence 8)
Language
German
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6g2 Albrecht Heitmann: Möglichkeit der geschilderten nachteiligen Konsequenzen besteht und es ist richtiger, sie schwerer zu nehmen als zu leicht Aus diesem Grunde habe ich in der österreichisch-jüdischen Kongreßbewegung ebenso wie im Prager Nationalrat unaufhörlich zu Vorsicht und kühler Ueberlegung gedrängt und habe insbesondere 1918 gegenüber der Majorität der Wiener Zionisten scharf dagegen Stellung genommen, daß die über die prinzipiellen Grundlagen jeder möglichen nationalen Diasporapolitik, nämlich nationales Bekenntnis und nationale Erziehung, hinausgehenden Detailprobleme nicht als Zweckmäßigkeits-, sondern als Prinzipienfragen behandelt werden. Um jetzt noch kurz auf die Lehren, die sich aus unserer Darstellung dieser verschiedenen Gefahren hinsichtlich der Auswahl und Richtung der programmatischen nationaljüdischen Forderungen ergeben, zurückzukommen, muß der hierbei notwendigen Differenzierung nach den verschiedenen Ländern*) größtes Gewicht beigelegt werden. Das gilt jedoch nur von jenen Postulaten, die aus Zweckmäßigkeitsgründen aufzustellen oder abzulehnen sind. Der jüdische Kataster z. B., der für Böhmen als unzweckmäßig und schädlich abzulehnen war, weil dem theoretisch möglichen Gewinn an Wählerstimmen die größere Wahrscheinlichkeit einer bei der Struktur dieses westlichsten Teiles des österreichischen Judentums geradezu katastrophalen wirtschaftlichen Schädigung entspricht, konnte für Galizien gefordert werden. Hier konnten die ungleich zahlreicheren, politisch und wirtschaftlich einflußloseren, geradezu verelendeten jüdischen Massen durch ein solches politisches Mittel nur gewinnen, kaum etwas verlieren. Nur ein ganz nebuloses politisches Denken, das zwischen den fundamentalen Grundsätzen der jüdischen, auf die Erhaltung der Diasporajudenheit ausgehenden Galuthpolitik und ihren praktischen Durchführungsmaßregeln nicht zu unterscheiden versteht, kann beide gleichsetzen. So ist mir auch tatsächlich geradezu „nationaler Verrat" vorgeworfen worden, als ich für die westösterreichischen Länder den durch das heutige Wahlrecht schon jetzt überholten Kataster verwarf, anstatt ihn zum unverrückbaren Grundpfeiler der für alle Länder* mit gleichem Programm operierenden jüdischen Nationalpolitik zu maphen. Solche Grundpfeiler sind aber nur das nationale Bekenntnis als Ausdruck des nationalen Zugehörigkeits-, Verantwortungs- und Gemeinschaftsbewußtseins — politische Voraussetzung: Anerkennung der jüdischen Nationalität — und die nationale Erziehung als einzige heute noch mögliche Gewähr der nationalen Weiterexistenz — Voraussetzung bei der jungen Generation: das nationale Schulwerk, bei der älteren: das im Bekenntnis sich ausdrückende nationale Bewußtsein**). Diese beiden Mittel des jüdischen Fortlebens im Galuth müssen daher innerpolitisch ohne jede Rücksicht auf private Interessen der einzelnen Juden realisiert werden. Das höchste, das nationale Interesse *) Siehe „Der Jude", S. 395 dieses Jahrgangs. **) Nähere Begründung und Darstellung dieser Existenzfrage des Diasporajudentums gab der einleitende Aufsatz in Heft 11 des IV. Jahrgangs.

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