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Der Jude · 1920-01-01 · Heft 12 · p. 691

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Journal
Der Jude
Volume
5 (1920-1921)
Issue
Heft 12
Article
Die Geschichte der österreichisch-jüdischen Kongressbewegung
Date
1920-01-01
Page
691 (sequence 7)
Language
German
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IRI
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Die Geschichte der Österreichisch-jüdischen Kongreßbewegung 691 Postulat einer jüdischen öffentlichen (Staats-) Schule gewendet, einer nationalen Minderheitsschule also, die vom Staat erhalten, kontrolliert und geleitet wird. Die anderen Gründe, die gegen sie sprechen, gehören nicht in diesen Zusammenhang. Das Problem der finanziellen Sicherung, das der einzige Grund für eine absolute Unterstellung dieser nationalen Schule unter den Staat sein kann, habe ich durch die Forderung einer Refundierung des durch solche Schulen ersparten staatlichen Aufwands zum Teil zu beseitigen vorgeschlagen. Für den Osten ist wohl die Finanzfrage viel ernster und wesentlicher, aber die Gefahr einer Verstaatlichung bei dem herrschenden System des offiziellen Antisemitismus umso größer. — Nationale Selbstverwaltung des Schulwesens, höchstens mit einem obersten staatlichen Aufsichtsrecht verbunden, wenn es ganz aus Staatsgeldern erhalten wird, wäre nur in einem Lande mit geringer staatlicher Autorität möglich; an sich wäre dies natürlich der vom nationalen Standpunkt günstigste Zustand, dessen große Mängel auf anderem Gebiet allerdings hier unerörtert bleiben müssen. Am ernstesten ist die Gefahr, die den Juden auf den Universitäten erwächst, sobald diese zum ausschließlichen Nationalgut der autonomen Volksstämme geworden sind. Hier kann ihnen sowohl die Prozentnorm oder völliger Ausschluß drohen, wenn sie nicht das zur Zulassung geforderte nationale Bekenntnis ablegen wollen. Ein sehr gewichtiges Hindernis aber dürfte auch bei völliger „Nationalisierung" der Hochschulen die meisten Nationalitäten davon abhalten, die Juden zum Besuch nicht zuzulassen. Die Uebernahme der Hochschulen in nationale Verwaltung ist nur denkbar bei gleichzeitiger Uebernahme der Verpflichtung ihrer Erhaltung aus nationalen Steuergeldern. Und da ja in den meisten Ländern die jüdische Steuerleistung relativ über die der anderen Völker beträchtlich hinausgeht, würde der Verlust jüdischer Steuern nur den wenigsten, nämlich den von materieller Sorge um die Erhaltung und Ausgestaltung ihres Schulwerks nicht bedrückten Nationen ein hinreichendes Aequivalent für eine solche nationale „Reinigung" bedeuten. Schließlich ist gerade in Nationalitätenstaaten auch der Plan einer gemeinsamen Universität für alle Minoritäten, die zahlenmäßig, politisch oder finanziell zur Errichtung eigener Hochschulen zu schwach sind, nicht so phantastisch, wie er vielleicht im Anfang erscheint. Mit all den hier angeführten Möglichkeiten, den Gefahren sowohl wie den Maßnahmen zu ihrer Abwendung, ist naturgemäß das Problem der Folgeerscheinungen der Erringung nationaler Rechte für das jüdische Volk nicht erschöpft. Es ist theoretisch noch eine Unzahl weiterer ungewollter Wirkungen denkbar; aber es können selbstverständlich nur solche Möglichkeiten erwogen werden, deren wenn auch schwache Ansätze und Keime in den gegenwärtigen politischen Tatsachen wahrgenommen werden können. Was an Gegenmaßnahmen gegen diese Gefahren genannt wurde, soll keinen Abschwächungsversuch darstellen. Der verantwortliche Politiker wird die Zukunft und den Erfolg seiner Pläne lieber pessimistisch betrachten als zu optimistisch. Die

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