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Der Jude · 1920-01-01 · Heft 12 · p. 690

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
5 (1920-1921)
Issue
Heft 12
Article
Die Geschichte der österreichisch-jüdischen Kongressbewegung
Date
1920-01-01
Page
690 (sequence 6)
Language
German
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6go Albrecht Hellmann: in hervorragendem Maße besitzen, in ihren Dienst zu stellen. Die „Verjudung" der Kriegsgesellschaften und Wirtschaftszentralen hat ihren Grund keineswegs in einer Vorliebe der Regierungsstellen für die Juden. Während es sich bisher bei diesen möglichen Folgeerscheinungen der nationalen Sonderung der Juden nur um „Fernwirkungen" handelte, die sich zumeist nicht sofort und unmittelbar einstellen werden und deren Eintreten man überhaupt nach seinem Temperament, der konkreten Situation in einem Lande und der zahlenmäßigen, politischen und wirtschaftlichen Stellung der Juden in ihm für wahrscheinlich oder unwahrseinlich halten kann, eröffnet die Aufgabe der Errichtung eines nationalen Schulwesens sofort aktuell werdende Probleme. Die Frage der nationalen Schule, die der eigentliche Zweck und Inhalt aller von den Juden zu fordernden nationalen Abgrenzung ist, ist so schwerwiegend, daß sie ein eigenes Kapitel erfordern würde. Wir müssen uns aber damit begnügen, hier die Gefahren zu prüfen, die mit ihrer Einführung möglich werden können. Es könnte dies besonders der Ausschluß aus den andersnationalen Schulanstalten und damit die Notwendigkeit der Schaffung eines vollständigen eigenen Schulwesens, von der Elementarschule bis zur Universität, sein. Die Ausschlußgefahr besteht in national stark gemischten Gegenden nur in geringem Maße. In diesen sind die Kinder ein heiß umstrittenes nationales Kampfobjekt und jede der beiden Nationalitäten sucht die Zahl ihrer Schulkinder zu vergrößern und damit das Existenzrecht ihrer Schulen zu begründen. Ueberhaupt keine Gefahr scheint mir vorzuliegen, solange die Schulen, wenigstens zum größten Teile, aus allgemein staatlichen, nicht durch Nationalsteuern aufgebrachten Geldern erhalten werden. Erst im Falle der Einführung nationaler Steuern ist anzunehmen, daß den Juden der Besuch von Schulen, die sie nicht auch miterhalten, verwehrt würde. Auch dann allerdings, wenn die zur Erhaltung der Schulen dienenden staatlichen Gelder nach einem die Volkszahl, evtl. auch die Steuerleistungen der einzelnen Nationen berücksichtigenden nationalen Schlüssel aufgeteilt würden; denn da in Oesterreich die Reallasten der Volksschulen zumeist von den Gemeinden, die Personallasten von den einzelnen Ländern getragen wurden, wäre hierbei die Betätigung lokalen oder provinziellen Antisemitismus denkbar. Die weittragende Bedeutung der Tatsache, daß besonders die in geringer Zahl in Dörfern oder Städten wohnenden Juden ihre Kinder statt in die örtlichen Elementar- und Mittelschulen, in die hauptstädtischen jüdischen Schulen schicken müßten, ist offenbar. Man mag diese Befürchtung für berechtigt halten oder gering achten, ihre bloße Möglichkeit zwingt bei der Aufstellung der nationaljüdischen Schulforderungen zu großer Vorsicht. Hier haben wir es nämlich, ungleich wie bei den früher besprochenen Möglichkeiten, zum Teil in der Hand, dieser ff Gefahr zu begegnen. Aus diesen Gründen habe ich mich nicht nur schon im Jahre 1918 in der Kongreßbewegung, sondern auch in den folgenden Jahren bei den Beratungen im Prager Jüdischen Nationalrat gegen das

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