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Der Jude · 1920-01-01 · Heft 11 · p. 641

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Journal
Der Jude
Volume
5 (1920-1921)
Issue
Heft 11
Article
Die Geschichte der österreichisch-jüdischen Kongressbewegung
Date
1920-01-01
Page
641 (sequence 8)
Language
German
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IRI
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Die Geschichte der Österreichisch-jüdischen Kongreßbewegung 641 werden kann und nichts umsonst geschieht, war nach einer zum Teil absolutistischen, zum Teil durch das Übergewicht eines, des deutschen bzw. ungarischen Volkes charakterisierten Vergangenheit des österreichischen und ungarischen Staates das Gleichgewicht im Bewußtsein aller Nationen Österreichs durch die von Renner vorgeschlagene Form der nationalen Gleichberechtigung nicht mehr herzustellen. Auf dieses historisch sehr bedingte Nationalbewußtsein aber — das übersieht der "Marxist Renner — kommt es hauptsächlich an. Die alte österreichische Staatsraison, wonach in den national gemischten Ländern die Nationen einander in Schach halten sollen, mußte im Kriege versagen. Ob aber die gegen sie von Renner selbst gestellte „Daseinsfrage des Reiches der Habsburger": „Heißt die Autonomisierung der Nationen etwas anderes, als Österreich aus Furcht, daß es zerfalle, lieber selbst in Trümmer schlagen?" auch im Frieden unbedingt hätte verneint werden müssen, ist sehr fraglich. Wenn man sich vielmehr seinen Einwand gegen das System der nationalkulturellen Autonomie zu eigen macht, dann muß die Autonomisierung zur Atomisierung führen. Und es ist geradezu frappierend, daß heute in den neuen Nationalitätenstaaten keine der ehemals selbst unterdrückten Nationen daran denkt, ihren Minderheitsvölkern ein Selbstbestimmungsrecht nach Rennerschem Schema zu gewähren. Und nicht nur die chauvinistischen und imperialistischen Führer dieser Nationen, sondern auch ihre einsichtsvollen, vorausblickenden und verantwortungsbewußten ziehen einen nationalen Ausgleich dieser Art nicht in Erwägung. —t Auf Grund der Rennerschen Kritik der nationalkulturellen Autonomie und der Kritik seines eigenen Systems habe ich als das allen Gemeinsame ein grundlegendes Prinzip der Nationalitätenfrage efkannt, das ich 1918 in meiner Denkschrift als das Gesetz von der Unmöglichkeit der Abgrenzung der Abgrenzung formulierte. Es besagt, daß die Abgrenzung der Nationen von einander und vom Staate nicht wieder von vornherein begrenzt werden kann, daß ihr vielmehr immanent die Tendenz innewohnt, solche Grenzen zu sprengen, immer weiter und tiefer zu greifen und bis zu jenem äußersten Ziele zu treiben, wo Nation und Staat sich decken, die Nation die Fülle der Staatsgewalt an sich gerissen hat. Die Frage zu untersuchen und zu entscheiden, ob es in diesem unaufhörlichen Kampfe zwischen der gleich allen anderen Lebewesen natürlich wachsenden Nation und dem historisch gewordenen, durch Zusammenhänge wirtschaftlicher, kultureller, geographischer usw. Natur oder bloß durch die politischen Tatsache ■ seiner Begründung und Existenz eine bestimmte Energiepotenz darstellenden Staate einen Ausgleich und dauernden Frieden geben kann, ist hier nicht unsere Aufgabe. Auf die jüdische Minorität angewendet, bedeutet das Gesetz, daß mit der Anerkennung der jüdischen Nationalität und der Forderung bestimmter aus ihr abzuleitender wünschenswerter Konsequenzen das jüdische Autonomieproblem noch keineswegs erschöpft ist, sondern erst eigentlich beginnt. Es können nämlich außer den gewollten auch noch unerwünschte Konsequenzen erwachsen.

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