Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 5 (1920-1921)
- Issue
- Heft 11
- Article
- Die Geschichte der österreichisch-jüdischen Kongressbewegung
- Date
- 1920-01-01
- Page
- 640 (sequence 7)
- Language
- German
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640 Albrecht Mellmann: dem Personalitätsprinzip ist aber nur in wenigen Belangen möglich. Die meisten Bedürfnisse, für die die Verwaltung zu sorgen hat, sind bodenständig; ihre Befriedigung ist nur auf räumlicher Grundlage möglich, setzt also ein bestimmt abgegrenztes Verwaltungsgebiet voraus. Noch schwerer als die-technischen, sind die politischen Bedenken. Eine ausschließlich nach nationalen Gesichtspunkten orientierte Organisation würde so ziemlich alles ausschalte^ was die Staatsbürger verschiedener Nationalität noch miteinander und mit dem Staate verbindet. Sie würde die Nationalitäten zu Staaten im Staate machen und nicht nur gegeneinander, sondern auch gegen den Staat mobilisieren. Der neue Föderalismus der Nationen wäre dem Staatsgefühl noch gefährlicher als der alte Föderalismus der Länder. Es wird uns allerdings gesagt, daß die Autonomie der Volksstämme lediglich zur Befriedigung der national bedingten Kulturbedürfnisse dienen solle. Diese lassen sich aber nicht vollständig trennen von den politischen und wirtschaftlichen Bedürfnissen. Das Streben nach nationaler Autarkie würde die Nationalkörper dazu verleiten, ihre Ansprüche und Betätigung immer weiter und schließlich auch auf die Wirtschafts- und Außenpolitik auszudehnen. Diese darf aber der Staat bei Strafe des Unterganges nicht aus der Hand geben. Wir sehen also, daß die Konstituierung der Nationalitäten als staatsrechtliche Körperschaften unvereinbar ist mit den Lebensbedingungen des Staates." Aus dem Angeführten ergibt sich: Ebenso wie Rehner von der nationalen Kulturgenossenschaft erklärt, daß sie „von selbst zur bundesstaatlichen Ordnung treiben müsse", kann (mit vielleicht noch größerem Recht) gegen sein System gesagt werden, daß nicht einzusehen sei, warum die Abgrenzung gerade bei jenen Angelegenheiten halt machen solle, die er, zum Teil recht willkürlich, als nationale bezeichnet. Renner setzt sich mit diesem Einwand selbst auseinander*). Ich kann in diesem Zusammenhange auf diese Erörterung nicht näher eingehen. Nur soviel sei bemerkt, daß . die Gegenargumente, die Renner vorbringt, nicht sehr überzeugungskräftig sind. Die Alternative Renners, daß „ein Völkerkonglomerat nur auf zweifache Weise regiert werden kann und nur, wenn jede dieser Regierungsweisen folgerichtig und ohne Schwanken durchgeführt wird: absolutistisch oder demokratisch", mag richtig sein, damit ist jedoch nicht gesagt, daß die demokratische Ordnung nur durch das Mittel eines mechanischen Systems, wie es das Rennersche ist, verwirklicht v/erden kann. Das wäre vielleicht am Anfange der demokratischen Entwicklung Österreichs, nach dem Jahre 1848, möglich gewesen, als auf dem Kremsierer Reichstag der Tscheche Palacky, der Slovene Kautschitsch und der deutsche Jude Adolf Fischhof den Gedanken der Neuordnung Österreichs nach nationalen Siedlungsgebieten vertraten und die erstgenannten einen entsprechenden Entwurf ausarbeiteten. Aber da wie überall auch in der Geschichte Geschehenes nicht ungeschehen gemacht *) Renner, 1. c. S. 249ff.