Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 5 (1920-1921)
- Issue
- Heft 11
- Article
- Die Geschichte der österreichisch-jüdischen Kongressbewegung
- Date
- 1920-01-01
- Page
- 638 (sequence 5)
- Language
- German
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Albrecht Helimäim; man ihnen auf dem Papiere noch so viel national-autonome „Rechte" gewähren, so werden sie dadurch doch keineswegs in die Lage versetzt, diese schönen Rechte auch tatsächlich genießen zu können. In der Lage einer derartigen Nation, die nirgends eine kompakte Mehrheit bildet, befinden sich eben die Juden, die sogar in Rußland, wo die größere Hälfte der jüdischen Nation lebt, in keiner Provinz mehr als i7°/0 der Gesamtbevölkerung ausmachen." Die jüdische Minorität kann aus der nach der Siedlungsweise von Renner abgestuften Skala des nationalen Rechts: volles nationales Recht im geschlossenen Siedlungsgebiet, Mehr- und Minderheitsrecht im gemischten und bloßes Schutzrecht des einzelnen Nationsangehörigen in der Diaspora, höchstens das Minderheitsrecht in Anspruch nehmen. Dementsprechend wäre es auch mit dem Schutz der einzelnen Juden schlechter bestellt. Auch das Repräsentativorgan der jüdischen nationalkulturellen Autonomie hat nicht die gleiche Bedeutung wie die Körperschaften, die im nationalen Bundesstaat die Nationen repräsentieren. Während jene nur gleich den Religionsgemeinden ihre kulturellen Angelegenheiten ordnen, sind diese die Organe staatlicher Selbstverwaltung; ebenso ist die Finanzhoheit des nationalkulturellen Systems im staatsrechtlichen Sinne nur akzidentell, es besteht nur in einem Steuerrecht, wie es bisher auch schon die gesetzlich anerkannten Kirchen besitzen. Was Renner gegen die nationalkulturelle Autonomie einwendet, kann mit noch größerem Recht gegen ihn selbst geltend gemacht werden. Und tatsächlich ist dies auch schon von verschiedenen Seiten geschehen. Auch die durch den Weltkrieg beschleunigte geschichtliche Entwicklung, die zum Zerfall Österreichs und zur Bildung der Nationalstaaten führte, die ebensowenig wie das alte Österreich aus guten Gründen daran denken, ihren nationalen Minoritäten eine Autonomie im Rennerschen Sinne zu gewähren (auch der deutschösterreichische Staatskanzler Renner dachte nicht daran, sogar nicht einmal an die Gewährung des primitivsten nationalen Grundrechts des freien Bekenntnisses), hat seinen Gegnern recht gegeben. Es ist übrigens bemerkenswert, daß sogar unter den Sozialdemokraten Österreichs eigentlich nur die deutschen die nationale Autonomie Renners wirklich konsequent verfochten haben. Es ist dies leicht begreiflich, da sie das nationale Hauptinteresse der Deutschen Österreichs, die Reichseinheit wahrte. Schon die tschechischen Sozialdemokraten lehnten sie ab. Hier seien nur einige Stimmen aus den verschiedensten Lagern zitiert; diese müssen in Anbetracht des begrenzten Raumes zur Erlangung einer für das Problem der jüdischen Minderheitsrechte besonders bedeutungsvollen Erkenntnis genügen. Der tschechische Sozialdemokrat Dr. Alfred Meißner (übrigens ein Jude) erhob in einem Aufsatz „Löst die nationale Autonomie das nationale Problem?"*) bereits im Jahre 1908 folgende Einwände gegen Renner: „Das natürliche Streben tfer Nationen nach Selbständigkeit erstreckt sich nicht bloß auf so- *) „Der Kampf." Sozialdemokratische Monatsschrift. 1. Jahrg. Heft 6. Wien, 1908,