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Der Jude · 1920-01-01 · Heft 10 · p. 601

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
5 (1920-1921)
Issue
Heft 10
Article
Die Entwicklung des Genossenschaftswesens
Date
1920-01-01
Page
601 (sequence 3)
Language
German
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Umschau: Volkswirtschaft in Palästina 601 Dividende auf die preferred shares und dann 6 °/0 auf die ordinary shares. Der dann noch verbleibende ev. Ueberschuß wird folgendermaßen verteilt: a. ein Drittel an die Besitzer der preferred und ordinär^shares als Superdividende, jedoch mit der Maßgabe, daß die Superdividende nicht mehr als 3 °/0 betragen darf; b. der Rest wird zur Hälfte dazu benützt, um den Konsumvereinen eine Vergütung proportionell dem Betrage der von ihnen gekauften Waren zu geben; zur andern Hälfte, um preferred shares der Einkaufsgesellschaft zurückzukaufen und den Konsumvereinen ebenfalls proportioneil dem Betrage der bei ihnen gekauften Waren zu übereignen. Dieser Modus soll dazu führen, daß allmählich ein immer größerer Teil der preferred shares in die Hände der palästinensischen Konsumvereine übergeht und daß schließlich, ebenso wie es bei der englischen Wholesale Cooperative Society und bei der deutschen Zentraleinkaufs-Genossenschaft der Fall ist, die Konsumvereine die wirklichen Eigentümer und Sharehalter der Einkaufs-Gesellschaft werden. Es müssen also zwei Dinge gleichzeitig gemacht werden: die Gründung von lokalen Konsumvereinen an allen Orten von Palästina, damit die Konsumvereine in Palästina mindestens eine Minimalzahl von 5000 Mitgliedern mit einer Einzahlung von je 1 Pfund pro Mitglied aufbringen und damit ein Bedarfsquantum zusammenkommt, das den Einkauf an erster Stelle ermöglicht. Denn es ist ein bekanntes kaufmännisches Gesetz, daß je größer das gekaufte Quantum ist, der Preis umso niedriger ist. Wir zweifeln nicht daran, daß, wenn die Werbung für die lokalen Konsumvereine in Palästina gute Resultate hat, dann auch das Geld für die zentrale Einkaufsgesellschaft ohne Schwierigkeiten aufgebracht werden kann. 2. Darlehenu. Spargenossenschaften. In Palästina bestehen bereits in den Städten Jaffa, Jerusalem, Hebron, Haifa, Tiberias und Saffed und auch in den Kolonien PetachTikwah, RischonLezion, Sichron Jakob Darlehens- und Sparvereine, die ihren Mitgliedern Darlehen geben und von ihnen Spareinlagen entgegennehmen. Bisher litten diese Spar- und Darlehensvereine sehr darunter, daß sie keine Rechtspersönlichkeit hatten und deshalb keine Möglichkeit hatten sich eine feste und rechtlich gesicherte Organisation zu geben. Nachdem das neue Gesetz diese Schwierigkeiten beseitigt, ist mit einem Aufschwung dieser Vereine zu rechnen. Es muß jetzt für diese Vereine ein einheitliches Musterstatut ausgearbeitet und.in allen größeren Orten, an denen sich noch keine solchen Vereine befinden, die Gründung dieser Vereine angestrebt werden. Wünschenswert ist es, den lokalen Genossenschaften ihre Selbständigkeit in der Geschäftsführung zu überlassen, weil eine solide Geschäftsführung dann am ehesten verbürgt ist, wenn der Vorstand der Genossenschaft die höchste Instanz und allein für alle seine Geschäfte verantwortlich ist. Dagegen wäre es wünschenswert, alle diese Genossenschaften in einem Verband zu vereinigen, damit sie die Möglichkeit haben, sich gegenseitig zu unterstützen. Um das Vertrauen zu den Spar- und Darlehenskassen zu stärken und den Sparern absolute Sicherheit für ihre Spareinlagen zu geben, wäre es wichtig, wenn es gelänge, dem Verband dieser Genossenschaften von außen her einen Fonds von zehn bis zwanzigtausend Pfund zuzuführen. Dieser Fonds soll von dem Verband in der Hauptsache nicht zu eigenen Geschäften benutzt werden, sondern einen Garantiefonds darsteilen, auf Grund dessen der Verband für diejenigen lokalen Genossenschaften, die sich in ihrer Geschäftsführung seinen Vorschriften und seiner Kontrolle unterwerfen, die Garantie übernimmt. Durch diese Garantie des Verbandes wird das Ansehen und die Kreditfähigkeit der lokalen Genossenschaften erhöht werden und die Sparer werden eher bereit sein, ihnen ihre Spareinlagen anzuvertrauen, während sonst vielleicht lokale Spargenossenschaften nur schwer von vornherein genügendes Vertrauen bei den Sparern genießen werden, um die Konkurrenz mit dem „Sparstrumpf4* aufzunehmen. Auch für die Spar- und Darlehens-Genossenschaften sollte sofort eine große Propaganda einsetzen, um ihnen möglichst viele Mitglieder zuzuführen. Dann wird auch am leichtesten^ die Ausstattung des Verbandes dieser Genossenschaften mit einem Garantiefonds von außen her möglich sein. Vor mir liegt ein kleines Büchlein über die Kreditgenossenschaften im amerikanischen Staate Massachusetts. In diesem Staate ist im Jahre 1909 ein Gesetz über Kreditgenossenschaften (Credit Unions) erlassen worden, das diese Gesellschaften anerkannte und ihre Tätigkeit erleichterte. Auf Grund dieses Gesetzes wurden im Jahre 1910 die ersten Kreditgenossenschaften gegründet. Folgende Tabelle zeigt, welch gewaltige Ausdehnung di^se Genossenschaften in der kurzen Zeit von 10 Jahren gewonnen haben. Credit Unions in Massachusetts. Year Members Assets Business done. 1910 105 2448$ 5923$ 1911 1623 26983$ 43121 $ 1912 2862 94080$ 187606 | 1913 4577 184808$ 4i7 98o$ 1914 6149 179358$ 591059$ 1915 7846 431599$ 726567$ 1916 11622 816553$ 1263502$ 1917 14877 1246852 $ 1792282 $

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