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Der Jude · 1920-01-01 · Heft 10 · p. 567

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
5 (1920-1921)
Issue
Heft 10
Article
Entwurf einer Arbeitsgemeinschaft für wissenschaftliche Wirtschaftserziehung
Date
1920-01-01
Page
567 (sequence 3)
Language
German
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Entwurf einer Arbeitsgemeinschaft für wissenschaftiiche Wirtschaftserziehung antwortungsvolles, ebenso besondere Qualifikationen und ebenso große Kenntnisse erforderndes ist, wie das des Lehrers an den Schulen, dann ist hiermit grundsätzlich die Frage einer Wissenschaft der Wirtschaftserziehung, der Wirtschaftspädagogik, und einer wissenschaftlichen Art, in ihr zu unterweisen, der Wirtschaftsdidaktik, bejaht. Es scheint mir, da es eine offensichtliche Phantasmagorie ist, für den Wirtschaftserzieher, wie er sich etwa in der Form des Vorarbeiters in einer kleinen Gruppe darstellt, von allem Anfang an eine solche Ausbildung wie für den Lehrer zu fordern, notwendig und außerdem im Objekt des Unterrichtes begründet, daß die Zielsetzungen dieser Wissenschaft einen mehr normativen Charakter tragen als die der allgemeinen Pädagogik. Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Wenn in einer großen Jugendgemeinde ein bedeutender Geschichtskenner, guter Erzähler, Freund und Vertrauter der Jugend lebt, so wird er imstande sein, auch für viele Hunderte Jugendlicher Geschichte vorzutragen, er wird die Wahl des Stoffes nach seiner eigenen kulturellen Einstellung vornehmen, er wird die Darstellung pragmatisch oder zu irgendeinem kulturellen Ziele hinstrebend gestalten. In der Wahl der Ausschnitte aus dem geschichtlichen Leben, — denn es handelt sich ja nur um solche, — in der breiteren Ausmalung einzelner Teile, in der Verkürzung und Abschwächung anderer Perioden, im Hervorheben des Kultur-, Militär-, Religions- oder Wirtschaftsgeschichtlichen wird er freie Hand haben» Sein Ausbildungfziel ist nicht die Erzeugung eines großen Tatsachenwissehs bei seinen Schülern, sondern die Darstellung gewisser Anschauungen, unter denen der Ablauf der Geschichte betrachtet werden kann. Die Anforderungen, die an ihn zu stellen sind, sind die der wertvollen Persönlichkeit, die von der Jugend bejaht wird, und die eines Wissens um seinen Gegenstand, das er nach eigenem Belieben erweitert. Stellen wir diesem Lehrer aus dem Gebiete der Geisteswissenschaft einen Unterweisungsbeamten für manuelle Arbeit in derselben Jugendgemeinde gegenüber, z. B, den, der die Aufgabe hat, am Schraubstock zu unterweisen: Er ist erstens beschränkt in der Zahl seiner Schüler, ich nenne aufs Geratewohl fünf, die er imstande sein wird, gleichmäßig zu beschäftigen (es dürften kaum wesentlich mehr sein, wenn sie ununterbrochen arbeiten sollen und der Unterweisungsbeamte selber auch etwas arbeiten will). Er kann seinen „Unterrichtsstoff" nicht beliebig ordnen, schwierige Teile nicht übergehen und Unannehmlichkeiten von seinen Schülern fernhalten, sondern er ist gezwungen, da er an einer Sache unterrichtet, sich restlos den sachlichen Anforderungen zu fügen, er muß seine Schüler den Stoff überwinden lehren, indem er 'sie lehrt ihm zu dienen. Er muß für Hygiene im Räume ebenso sorgen, wie dafür, daß jeder Schüler zu seiner Arbeit befähigt sei und sich nicht überanstrenge. Innerhalb der strengen stofflichen Gebundenheit, in der er sich befindet, wird er doch eine solche Anordnung treffen wollen, bei der das höchste Maß an Arbeitsintensität herauskommt. Er darf die Schüler nicht durch übermäßiges Ausdehnen einer bestimmten Teüverrichtung, z. B. des Feilens, ermüden und unwillig

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