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Der Jude · 1920-01-01 · Heft 8-9 · p. 526

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
5 (1920-1921)
Issue
Heft 8-9
Article
Emigration
Date
1920-01-01
Page
526 (sequence 4)
Language
German
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526 Umschau: Emigration berufen, blieben ohne Erfolg. Die Konferenz von Brüssel, die 1906 mit dem gleichen Ziel tagte, hat keinerlei positives Resultat gezeitigt. Während des Krieges hatte die Idee eines jüdischen Weltkongresses Fortschritte gemacht, und der jüdische Kongreß in Amerika war ein Anfang zu ihrer Verwirklichung. Selbstverständlich wird ein solcher Kongreß in sein Programm auch die Schaffung einer Institution zur Regelung der jüdischen Auswanderung aufnehmen müssen. Die jüdische Welthilfskonferenz in Karlsbad, die als erster Schritt zu einem jüdischen Weltkongreß betrachtet werden kann, war auch berufen, den Problemen, die durch die Emigration gestellt sind, Aufmerksamkeit zu schenken. Es war klar, daß diese Probleme einen hervorragenden Platz in den Arbeiten der Konferenz einnehmen würden. Sie, die bestimmt war, die Aufbauarbeit für das ganze jüdische Leben in dem vernichteten Osteuropa in Angriff zu nehmen und eine Organisation zu diesem Zwecke zu schaffen, hatte auch** die Aufgabe, die Arbeiten zur Regelung der Emigration in die Hand zu nehmen. Man erwartete viel von dieser Konferenz. Hat sie die Hoffnungen erfüllt, die man auf sie setzte? Unglücklicherweise hat sie sich, so scheint es, sehr wenig mit der Auswanderungsfrage befaßt; erst in letzter Stunde hat sie sich für einen Augenblick diesem Problem zugewendet. Man weiß, daß die Konferenz ein Referat über die Emigration anhörte, aber weder das Referat noch die Diskussion, die vermutlich statthatte, wurde publiziert. Das Interesse der Konferenz war auf die Fragen der allgemeinen Hilfstätigkeit konzentriert, auf die grundsätzlichen Debatten, und es blieb, so scheint es, keine Zeit, der Auswanderung genügende Aufmerksamkeit zu schenken. So ist eine Resolution allgemeiner Art alles, was uns die Konferenz in bezug auf die Emigration gebracht hat. Wenn man die ^Resolution aufmerksam liest, so findet man sie sehr unbestimmt, abstrakt, akademisch, möchte ich sagen, nichts als Allgemeinheiten enthaltend. Zwar enthält sie an manchen Stellen völlig richtige Gedanken, aber an anderen beachtet sie — so scheint es — die aktuellen Bedingungen zu wenig. Sie gipfelt in folgender Erklärung: ,,Ausgehend von den Tatsachen, daß die jüdische Emigration einen Umfang und eine Bedeutung angenommen hat, die sie zu einem der. lebenswichtigsten Faktoren der gesamten Judenheit macht, muß die Emigrationsangelegenheit auch eine Sache der ganzen Judenheit sein." Durch diese Erklärung hat die Konferenz dem Problem der Emigration jenen Platz eingeräumt, der ihm im jüdischen Leben gebührt, aber sie hat nicht die Folgen gezogen, die sich daraus ergeben: sie hat nicht den Platz bestimmt, der der Arbeit zur Regelung der Auswanderung im Rahmen der allgemeinen Aufbauarbeit eingeräumt werden müßte. Man hat auf der Konferenz viel von „schneller Hilfe" und von „konstruktiver Hilfe" gesprochen. Stellt die Regelung der Emigration nicht eine der besten Methoden der konstruktiven Hilfe dar? Daß sie jeden Flüchtling in neue Bedingungen bringt, wo er gesichertes Leben und produktive Arbeit finden kann, ist das keine Wohltat ebenso für den Flüchtling wie für jene, die in der Heimat, zurückbleiben? Man weiß ja, daß die Emigration nicht bloß für die Abströmenden, sondern auch für die Zurückbleibenden von Nutzen ist. Ein Beispiel aus unseren Tagen: Könnten denn alle Juden, die sich in der letzten Zeit nach Amerika begaben, ihre Reise bezahlen, wenn sie nicht Verwandte jenseits des Ozeans hätten? Und ganz allgemein, was wäre denn aus dem ganzen Ostjudentum in diesen furchtbaren Zeiten geworden, wäre nicht die Hilfe seiner Söhne gewesen, die es während der letzten dreißig Jahre in jene fernen Länder entlassen hätte? Die Emigrationsarbeit ist die eigentliche Hilfsarbeit, und so muß sie den ersten Platz im Aufbau-Hilfswerk, im Wiederaufbau des ostjüdischen Lebens einnehmen. Noch ein Punkt aus der Karlsbader Resolution wäre anzumerken, der keinen prinzipiellen Charakter trägt, sondern einen rein praktischen. Die Konferenz hat beschlossen, bei der Welthilfszentrale eine Zentralwanderungsstelle zu errichten, deren Aufgabe die Zentralisierung der Arbeit der verschiedenen Vereinigungen in den Auswanderungs-, Durchzugs- und Einwanderungsländern ist. Diese Organisationen haben zur Aufgabe, die Regelung der Emigration in jedem Lande durchzuführen und zwar — nach einem sehr richtigen Gedanken der Resolution — sich vereinigend nach den lokalen Bedingungen und den besonderen Bedingungen der Auswanderer. „Das Zentralwanderungsamt hat die Zusammenarbeit der einzelnen Institutionen der verschiedenen Länder sicherzustellen, jedes Gegeneinanderarbeiten zu verhindern und eine immer feinere Organisierung durchzuführen. Gerade in diesem Punkt finden wir in der Karls-, bader Resolution einen Mangel an Wirklichkeitssinn. Sie wäre vielleicht zutreffend für die Vorkriegszeit, als in jedem Lande verschiedene Gesellschaften sich um die Emigration bemühten. Aber gegenwärtig wäre es vielmehr gerade die Aufgabe, in jedem.Land Organisationen zur Regelung der Auswanderung zu schaffen. Denn in den Hauptländern der Emigration bestehen gar keine mehr und selbst in Amerika haben — nach den dortigen Zeitungen

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