Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 5 (1920-1921)
- Issue
- Heft 8-9
- Article
- Aus dem religiösen Leben der Ostjuden
- Date
- 1920-01-01
- Page
- 488 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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488 Samuel Rap'paport: gehört das sog. „Gersten stehlen". Diese „Refuah" besteht in folgendem: wenn jemand eine oft vorkommende kleine, zumeist eiterbildende Schwellung an einem Augenlide, eine sogen. „Gerste", bekommt, dann müsse der mit dieser „Gerste" Behaftete bei einem Getreidehändler oder anderwärts ein Gerstenkorn stehlen und dieses ins Feuer werfen, daß es auf der Stelle verbrenne. Das Gerstenkorn müsse unbedingt gestohlen werden, ansonsten die ganze Prozedur ohne jede heilsame Wirkung bleibe. Diese,,Refuah" gilt bei der Volksmasse als sehr bewährt und alterprobt, da die „Gerste" am Augenlide in der Regel auch ohnedies nach kurzer Zeit heilt und spurlos verschwindet. Es kommt im Osten auch sehr häufig vor, daß jüdische Krämer oder Marktfrauen, die Getreide feilhalten, sobald sie jemand, der von einer „Gerste" befallen ist, sich ihnen nähern sehen, schon von der Ferne dessen Absicht erraten und absichtlich den Kopf zur Seite wenden, damit er, sozusagen unbemerkt, sich ein Gerstenkorn „stehlen" könne. Eine andere „Refuah", die aber schon mehr in das Gebiet der Segullot — darüber unten—fällt, schreibt gegen eine „Gerste" folgendes Verfahren vor: Der von der Gerste Befallene nehme den Zipfel eines Kissens, eine Frau kann auch den Zipfel der Schürze nehmen, und bestreiche damit das kranke Augenlid .dreimal ringsherum; nach jedem Male solle er dreimal ausspucken und sagen „auf alle piste weider! auf alle midburios!" d. h. (die Krankheit falle) auf alle öden Wälder und auf alle Wüsteneien („piste" vom polnischen pusty öde, „midburios" eine Art Plural vom hebräischen „midbar" Wüste), hierauf nehme er drei Gerstenkörner und werfe sie aufs Feuer, daß sie bald verbrennen usw. Eine andere, ebenfalls eher zu den Segullot gehörende Prozedur ist das, in manchen Gegenden und ganz besonders unter den Juden Westgaliziens auf dem Lande übliche sog. „Passein" des Kindes, wenn es in der Wiege durch unvorsichtiges Wickeln-oder auch im späteren Alter irgendwelchen größeren oder kleineren Schaden nimmt. Das „Passein" besteht aus folgender Prozedur: Der rechte Ellenbogen des Kindes wird senkrecht auf den linken Oberschenkel und ebenso der linke Ellenbogen auf den rechten Oberschenkel senkrecht kreuzweise gestellt. Diese Refuah soll, wie die unwissende breite Volksmasse meint, von heilkräftiger Wirkung sein. Woher das Verbum „passein" kommt, ist mir nicht klar. „Pasol" heißt im Talmudischen „ungültig" und hätte hier keine Bedeutung. Möglich, daß das Verbum „passein" vom Talmudischen „Passal" (griech. naooaXog) Pflock (Tr. Sukfcäh 18 A) kommt, da beim „Passein" die Ellenbogen pflockartig senkrecht kreuzweise auf die Oberschenkel gestellt werden. Dieser Art Refuot gibt es, wie schon bemerkt, eine größere Anzahl und es erlaubt hier nicht der Raum, sie alle oder auch nur einen Teil derselben zu behandeln. Es gilt der Brauch, daß an Medizin, Salben, wie an allen von Kranken genommenen Heilmitteln überhaupt nicht gerochen werden darf, da sie dadurch