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Der Jude · 1920-01-01 · Heft 5-6 · p. 262

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
5 (1920-1921)
Issue
Heft 5-6
Article
Eine Vorrede
Date
1920-01-01
Page
262 (sequence 6)
Language
German
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262 Achad-Haam: Ortes beteiligt, und die allgemeine Leitung muß in Übereinstimmung mit dem Nutzen aller geführt werden. Auch nationale Heimstätten verschiedener Völker in einem Lande können nationale Freiheit für jedes einzelne von ihnen nur in seinen inneren Angelegenheiten fordern, und die Leitung der allen gemeinsamen Landesangelegenheiten — durch alle „Hausherrn" insgesamt, wenn ihr gegenseitiges Verhältnis und ihr Kulturstand sie dazu befähigt, oder, wenn diese Vorbedingung fehlt, — durch einen Vormund von außen, der darauf achtet, daß nicht die Rechte eines von ihnen verletzt werden. Als also die britische Regierung versprach, die Errichtung einer nationalen Heimstätte für das jüdische Volk in Palästina zu fördern, und nicht, wie man ihr vorgeschlagen hatte, die Wiedererrichtung Palästinas als nationaler Heimstätte des jüdischen Volkes, da war die Absicht dieses Versprechens eine doppelte: i. die Anerkennung des historischen Rechtes des jüdischen Volkes, eine nationale Heimstätte in Palästina für sich zu errichten, wozu die englische Regierung ihre Unterstützung verspricht; 2. die Verneinung der Kraft dieses Rechts, das Recht der gegenwärtigen Einwohner aufzuheben und das jüdische Volk zum Alleinherrscher im Lande zu machen. Die nationale Heimstätte des jüdischen Volkes muß aus dem freien Material errichtet werden, das noch im Lande selbst zu finden ist, und aus dem, das die Juden aus anderen Ländern mitbringen oder das sie durch ihre Arbeit schaffen werden, ohne dadurch die nationale Heimstätte der übrigen Bewohner zu zerstören. Da aber beide Heimstätten einander berühren und es notwendigerweise zu Reibungen und Interessenkonflikten kommen muß, besonders im ersten Stadium der Errichtung der jüdischen nationalen Heimstätte, für die bisher nicht einmal die Grundsteine richtig gelegt sind — so muß das Versprechen notwendigerweise fordern, obwohl dies nicht ausdrücklich gesagt ist, daß ein Vormund über die beiden Heimstätten, das heißt über das ganze Land, ernannt werden muß, um darauf zu achten/ daß der Träger des historischen Rechts, ohne die Landesbewohner in ihren inneren Angelegenheiten zu schädigen, auch seinerseits bei seinem Aufbau auf keinerlei Hindernisse von Seiten des Nachbarn stoßen wird, der vorläufig stärker ist als er. Wenn dann im Laufe der Zeit die neue nationale Heimstätte bis zum Dache gediehen ist und auch er sich nicht weniger als sein Nachbar auf das Recht des Wohnsitzes und der Arbeit in großen Massen stützen kann, dann wird man die Frage aufwerfen können, ob nicht die Zeit gekommen ist, die Leitung des Landes den „Hausherren" selbst zu übergeben, die einander die Hand reichen und ihre gemeinsamen Angelegenheiten in Redlichkeit und Gerechtigkeit betreiben mögen, entsprechend den Bedürfnissen eines jeden und dem Wert seiner Arbeit für die Wiedergeburt und Entwicklung des Landes. Dies, und nicht mehr, ist es, wie mir scheint, was in der britischen Deklaration zu finden ist, und dies und nicht mehr hätten die Führer und Schriftsteller dem Volke sagen müssen, damit es nicht in seiner Phantasie

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