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Der Jude · 1920-01-01 · Heft 5-6 · p. 261

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
5 (1920-1921)
Issue
Heft 5-6
Article
Eine Vorrede
Date
1920-01-01
Page
261 (sequence 5)
Language
German
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Eine Vorrede 26z mung oder den Widerspruch der jetzigen Bewohner zu beachten. Denn dieser Aufbau würde nichts anderes als eine Erneuerung des alten Rechtes der Juden sein, welches das Recht, der heutigen Bewohner aufheben würde, die ihr nationales Heim unberechtigterweise in einem ihnen nicht gehörigen Lande errichtet hätten. Aber wie die englische Regierung in der Deklaration selbst ausdrücklich erklärte, wollte sie nichts versprechen, was die gegenwärtigen Einwohner Palästinas schädigen könnte. Deshalb änderte sie die zionistische Formel und gab ihr eine eingeschränktere Form. Anscheinend denkt die Regierung, daß ein Volk, das nur im Namen der moralischen Kraft eines historischen Rechtes kommt, um seine nationale Heimstätte in einem Lande zu errichten, das jetzt von anderen bewohnt ist, und hinter dem kein kräftiges Heer und keine starke Flotte steht, um die Gerechtigkeit seiner Ansprüche zu beweisen, — daß einem solchen Volke nur das zukommt, was ihm tatsächlich die wahre Gerechtigkeit zusprechen würde, und nicht, was Welteroberer sich mit Gewalt nehmen, indem sie die verschiedensten Rechte erfinden, um ihre Handlungen zu decken. Für ein historisches Recht eines Volkes auf ein von anderen bewohntes Land gibt es nur eine einzige Auslegung: das Recht, zurückzukehren und sich im Lande der Väter niederzulassen, es ungestört zu bearbeiten und seine Kräfte zu entwickeln. Wenn dann die Einwohner sich beklagen sollten, daß Fremde gekommen seien, um das fruchtbare Land und die Bewohner auszusaugen, dann kommt das Recht und stopft ihnen den Mund: nein, in diesem Lande sind jene nicht fremd, sondern die Nachkommen der einstigen Herren des Landes, und sobald sie zurückkehren und sich in ihm ansiedeln, so sind sie als Eingeborene, zu betrachten. Und nicht nur für die Kolonisten als einzelne Bürger gilt das, sondern auch für die ganze Gesamtheit als Volk: sobald es wiederum einen Teil seiner nationalen Kräfte — Menschen, Güter, kulturelle Institutionen usw. — in dieses Land zurückgebracht hat, ist es wiederum sein nationales Heim, und es hat das Recht, - dieses sein Heim zu vergrößern und zu vervollkommnen, soweit nur seine Kraft reicht. Aber dieses historische Recht hebt nicht das Recht der übrigen Landesbewohner auf, die sich auf das reale Recht des Wohnsitzes und der Arbeit im Lande seit Generationen berufen können. Auch für sie ist dieses Land ihr gegenwärtiges nationales Heim, und auch sie haben das Recht, ihre nationalen Kräfte nach dem Maß ihres Könnens zu entwickeln. Diese Lage macht also Palästina zu einem gemeinsamen Ort für verschiedene Völker, von denen jedes sich bemüht, dort sein nationales Heim zu errichten. In dieser Lage ist es nicht mehr möglich, daß es das nationale Heim eines einzigen von ihnen vollständig ist und all das umfaßt, was in diesem Begriff enthalten ist. Wenn du dein Heim nicht auf einem menschenleeren Felde errichtest, sondern an einem Ort, an dem es noch andere Häuser und Bewohner gibt, so bist du nur bis zum Tore deines Hauses unumschränkter Herrscher. Dort, nach innenhin, kannst du deine Angelegenheiten nach deinen Wünschen regeln, aber außerhalb des Tores sind alle Einwohner des

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