Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 5 (1920-1921)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Die Geschichte der österreichisch-jüdischen Kongressbewegung
- Date
- 1920-01-01
- Page
- 210 (sequence 7)
- Language
- German
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210 Albrecht Hellmann: Kongreßprogramms in der Auslegung des Referenten Stellung zu nehmen. Er polemisierte insbesondere gegen die Forderung nach Einführung eines nationalen Katasters*) für die Juden, den er als Unglück und als Anlaß zu einer tiefgehenden Spaltung des österreichischen Judentums bezeichnete. Bemerkenswert ist, daß Dr. Stern in Erwiderung auf eine Entgegnung des Abgeordneten Dr. Straucher schon bei dieser Sitzung ausdrücklich erklärte, er leugne nicht, daß es in Österreich ein jüdisches Volk gäbe, nur dürfe man es nicht öffentlich zugeben, da dies das größte Unheil für das österreichische Judentum bedeuten könnte. Das Auftreten Dr. Sterns hatte die Ablehnung einer Wahl in den Engeren Ausschuß durch einige Anwesende und eine Kundgebung des Einverständnisses seitens orthodoxer Vertreter zur Folge. Trotz dieses Erfolges scheint Dr. Stern doch noch den Anschluß an die Kongreßbewegung gesucht zu haben. Es mag gleichgültig sein, aus welchen Motiven, wahrscheinlich aber, weil er die Möglichkeit einer mächtigen Volksbewegung voraussah, die seiner führenden Stellung zweifellos hätte gefährlich werden können. In einer kurz darauf stattgefundenen Unterredung mit Rabbiner Dr. Grunwald, einem Mitgliede des Kongreßkomitees, erklärte er, daß er in der Kongreßbewegung gern mitwirken wolle, daß er alle übrigen Programmpunkte unterstütze, insbesondere auch den Palästinapunkt, hinsichtlich dessen er seine, aus der Herzischen Zeit bekannte Gegnerschaft vollkommen aufgegeben habe; nur gegen den nationalen Kataster im Westen müsse er sich nach wie vor aussprechen. Ing. Stricker, Dr. Grunwald und ich haben daraufhin Dr. Stern; um ihm nochmals den Anschluß zu ermöglichen, eine Erklärungvorgelegt, die im Wesentlichen eine Interpretation zu Punkt I des Kongreßprogramms enthielt und die%fcnauer formuliert der zweiten Sitzung des Wiener Komitees vorlag und lautete: Durch die Durchführung des in Punkt I des Kongreßprogramms ausgedrückten Grundsatzes soll kein österreichischer Jude vergewaltigt werden. Der Kongreß soll ferner über jene Maßnahmen rechtlicher und politischer Natur beraten und beschließen, die geeignet sind, die Sicherstellung vitaler Interessen jüdischer Minderheiten in den einzelnen Ländern des österreichischen Staates herbeizuführen. — Damit sollte sowohl die Befürchtung eines Bekenntniszwanges für die nichtnationalen Juden zerstreut als auch die Verpflichtung anerkannt werden, geeignete Abwehrmaßnahmen gegen etwaige Gefahren zu treffen, welche eventuell mit der verfassungsmäßigen *) Unter nationalem Wahlkataster versteht man national getrennte Wählerverzeichnisse, nach denen in nationalen Wahlkörpern gewählt wird. Nachdem schon 1870 dem böhmischen Landtag ein Regierungsentwurf auf Einführung nationaler Kurien vorgelegen war, wurden zuerst in Mähren im Jahre 1905 „national getrennte Wahlkörper böhmischer und deutscher Nationalität, für welche je besondere Wahlbezirke gebildet werden", errichtet (§ 3b der mährischen Landesordnung, Gesetz vom 27. November 1905, L. G. Bl. Nr. 1 und 2 ex 1906). Im Jahre 1910 wurde in der Bukowina ein deutscher, rumänischer, ruthenischer und polnischer Kataster eingeführt. Der jüdische, für den alle Landtagsparteien einstimmig eintraten, wurde von den Wiener deutschisraelitischen Asstmilanten hintertrieben. — Näheres über den nationalen Wahlkataster insbesondere bei Edmund Bernatzik, Über nationale Matriken, S. 20 ff.; Karl Renner, Das Selbstbestimmungsrecht der Nationen, S. 76ff»; Otto Bauer, Die Nationalitätenfrage und die Sozialdemokratie, Wien 1907, S.308ff.