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Der Jude · 1920-01-01 · Heft 3 · p. 155

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
5 (1920-1921)
Issue
Heft 3
Article
Aus dem religiösen Leben der Ostjuden
Date
1920-01-01
Page
155 (sequence 9)
Language
German
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Aus dem religiösen Leben der Ostjuden ISS sich in die ihm vorgelegte Liste der Spender einzeichne. Jeder auch nur halbwegs bemittelte Kurgast verpflichtet sich, einen wöchentlich zu zahlenden Betrag, das sogenannte Wochengeld, in einer von ihm selbst bestimmten Höhe zu entrichten. In der letzten Woche vor der Abreise pflegen manche Kurr gäste noch überdies einen höheren Betrag, das sogenannte Letztgeld, den Gabbaim zu übergeben. Bei der Selbsteinschätzung für das Wochengeld ist mitunter auch der Ehrgeiz und die Rücksicht auf das Urteil der Außenwelt von einer gewissen Bedeutung. Die Listen der Beitragenden und der Beträge des von ihnen entrichteten Wochengeldes werden den aus aller Herren Länder ankommenden Kurgästen vorgelegt, was den Geizigen in einen üblen Ruf bringen könnte. Ein im Kurplatz erworbener schlechter Leumund aber ist nicht leicht auszulöschen und kann der Familie, besonders wenn Kinder zu verheiraten sind, keinen geringen Schaden zufügen. In der Regel jedoch sind es nur wenige, die sich durch diesen moralischen Druck bestimmen lassen. Die meisten bringen ihre Spenden bereitwilligst und freudigst dar, besonders da die bei dem Ostjuden sehr seltene Ausspannung von der Arbeit, die er sich nur in Krankheitsfällen gönnt — sonst würde ihm Ruhe und Erholung als Verschwendung und Pflichtverletzung erscheinen —, ihn geneigter macht, die Not der mittellosen Kranken mitzufühlen. Übrigens ist er auch der Anschauung, daß die Hilfe, durch die er es den Armen ermöglicht, ihre Gesundheit wiederzugewinnen, ihn selbst vor Gott würdig erscheinen läßt, Genesung zu finden und wiederhergestellt nach Hause zurückzukehren. Außer den wöchentlichen Beiträgen der Kurgäste wird auch in den Synagogen, sowie in den für die Dauer der Kurzeit improvisierten Betsälen beim Aufrufen zur Thorah für die Kasse der Gabbaim gespendet. Die Verteilung der auf diese Weise gesammelten Gaben geschieht in folgender Art: Der mittellose Ostjude weiß bereits im voraus, daß er in jedem von Ostjuden besuchten Kurort Gabbaim finden wird. Gleich nach seiner Ankunft erkundigt er sich nach ihren Namen und sucht sie auf, um sich von ihnen sein Wochengeld für die Dauer seines Aufenthaltes bestimmen zu lassen. Die Gabbaim führen eine genaue Liste der unterstützungsbedürftigen Kranken, denen sie je nach ihren individuellen Bedürfnissen und im Verhältnis zur Gesamtsumme der Eingänge wöchentliche Beträge übermitteln. Sie suchen in der Regel die Kranken auf, um ihnen in unauffälliger Weise das Wochengeld einzuhändigen. Die Liste der Empfänger wird streng geheim gehalten, so daß niemand außer den Gabbaim die Unterstützungsbedürftigen kennt. Da die Gabbaim ausschließlich aus Kurgästen bestehen, bleiben sie in der Regel nicht länger als 4—6 Wochen am Kurort. Bei der Abreise eines Gabbai wird der frei gewordene Platz durch einen neuen, von den zurückgebliebenen Gabbaim kooptierten Kurgast ausgefüllt. Da auf diese Weise die Erneuerung der Körperschaft nach und nach erfolgt, bleibt ihre Tätigkeit kontinuierlich und unterliegt keiner Unterbrechung. Erst bei der Abreise der letzten Kurgäste am Schluß der Kurzeit lösen sie sich auf, um im nächsten Jahre ihre

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