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Der Jude · 1920-01-01 · Heft 3 · p. 153

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Journal
Der Jude
Volume
5 (1920-1921)
Issue
Heft 3
Article
Aus dem religiösen Leben der Ostjuden
Date
1920-01-01
Page
153 (sequence 7)
Language
German
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Aus dem religiösen Leben der Ostjuden 153 an seinem Krankenlager zu wachen und überdies dem Kranken, gleichgültig ob er arm oder reich ist, eine längere, von den Vereinsstatuten bestimmte Zeit hindurch regelmäßig allwöchentlich einen bestimmten Betrag, das „Wochengeld", zur teilweisen Bestreitung der Heilungskosten einzuhändigen. Jede, wenn auch noch so kleine jüdische Gemeinde im Osten besitzt mehrere fromme und auf sozial-humanitärer Basis gegründete Vereine. In manchen Städten steht die Vielzahl der vorhandenen Vereine in krassem Mißverhältnis zur relativ geringen Menge ihrer jüdischen Bewohner. Es gibt dort Leute, denen das Gründen vieler Vereine geradezu zur Leidenschaft geworden ist. Sie finden immer neue Ideen und gute Zwecke und verstehen es stets, Anhänger um sich zu sammeln, die der guten Sache wegen ihnen Gefolgschaft leisten. Solche Vereinsgründer werden gewöhnlich halb ironisch „Chewre- Machers" benannt (chewre vom hebr. chaburah Verein, Genossenschaft). Im Osten gibt es niemand, ob Mann oder Frau, der nicht Mitglied einiger solcher Vereine wäre, oder wie man im Osten sagt: in einigen „Chewres" sich „eingekauft" hätte. Erkrankt ein Mitglied, so bekommt es wöchentlich von jedem Verein, dem es angehört» separat das schon oben erwähnte Wochengeld ausbezahlt. Das Wochengeld wird nicht im Verein abgeholt, sondern anläßlich des pflichtgemäßen Besuches dem Kranken oder seiner Familie übergeben. Damit kein Mitglied, das etwa das Wochengeld benötigt, sich durch den Empfang beschämt fühle, ist es allgemeiner Brauch, daß sämtliche Mitglieder, ohne Unterschied des Standes oder Vermögens, diese Vereinsunterstützung annehmen, und man würde es als groben Verstoß gegen die Vereinssitten betrachten, wollte jemand sich weigern, sie entgegenzunehmen. Dieser Umstand gerade führt dem Verein oft bedeutendere Einnahmen zu, als die aus dem festen, nicht selten beträchtlichen Vereinsvermögen. Bemittelte und reiche Mitglieder erstatten gewöhnlich nach glücklich überstandener Krankheit die erhaltenen Wochengelder, oft um ein Vielfaches vermehrt (so z. B. achtzehnfach nach dem Buchstabenwert des hebräischen Wortes ch[a]j lebendig, wie sehr oft, in Anspielung auf das Wort ch[a]j, im Osten die Torah-Spenden auf das Achtzehnfache irgendeiner Geldeinheit lauten), in Form einer frommen Spende aus Dankbarkeit gegen Gott für die erlangte Genesung an die Vereinskasse wieder zurück. Stirbt ein solches vermögendes Mitglied aber, so führt die hinterbliebene Familie die Wochengelder, gleichfalls bedeutend vermehrt, als Spende für das Seelenheil des Verstorbenen dem Vereine wieder zu. Hinzu kommen noch die zugunsten der Vereine von den verstorbenen Mitgliedern ausgesetzten Vermächtnisse. Die durch die jüdische .Geschichtsentwicklung im Galuth geschaffene Tatsache, daß der überwiegende Teil der Juden Städtebewohner sind, die besonders im Osten in eng;en, dumpfen, allen sanitären Grundsätzen widersprechenden Straßen und Behausungen ohne genügend viel Licht und Luft leben und im allgemeinen auch einer kräftigen, unverfälschten, naturgemäßen Nahrung

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