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Der Jude · 1920-01-01 · Heft 3 · p. 152

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
5 (1920-1921)
Issue
Heft 3
Article
Aus dem religiösen Leben der Ostjuden
Date
1920-01-01
Page
152 (sequence 6)
Language
German
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IRI
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152 Samuel Rappaport; und vornehmsten Frauen, die den Wöchnerinnen-Verein leiten und die Arbeit darin leisten. Sie besuchen in der Regel die Wöchnerinnen, unterstützen sie mit Bargeld, entsprechender Nahrung, Wäsche usw., sorgen bei Bedarf für ärztlichen Beistand und übernehmen nicht selten auch persönlich die Pflege und Betreuung der Wöchnerin wie des neugeborenen Kindes. Zu diesen Spezialvereinen sind auch die gleichfalls in größeren Gemeinden vorhandenen Blindenvereine zu zählen. Auch der Blindenverein wird in der Regel von Damen geleitet und hat zur Aufgabe, Blinden und solchen, die infolge ihrer geschwächten Sehkraft ihrem Gewerbe nicht nachgehen können und Not leiden, Hilfe zu bringen. Da, wie schon oben bemerkt, die jüdischen Spitäler an Raummangel leiden und überdies in besonderen Fällen manche Kranken die öffentlichen nichtjüdischen Krankenhäuser aufzusuchen sich genötigt sehen, bestehen in den größeren Städten, um das religiöse Gewissen solcher Kranker, die rituell verköstigt zu sein wünschen, zu beruhigen, Vereine, die sich ausschließlich damit beschäftigen, die Kranken in den nichtjüdischen Spitälern mit ritueller Kost zu versehen. Diese Organisationen bezeichnen sich als „Spitalsausspeisungs-Vereine". Sie unterhalten zumeist im Spitalsgebäude oder in dessen Nähe eigene Küchen und trachten nach Möglichkeit den Kranken die den ärztlichen Anordnungen entsprechende Kost, natürlich unter strenger Wahrung aller rituellen Vorschriften, zukommen zu lassen. Dank diesen Spitalsausspeisungs-Vereinen ist nicht nur manchem frommen Kranken seelische Pein, die auch auf den Verlauf der Krankheit nicht ohne Folgen geblieben wäre, erspart geblieben, sondern es haben sich mit Rücksicht auf die rituelle Verköstigung manche Juden in der Not doch entschlossen, das nichtjüdische öffentliche Spital aufzusuchen, die dies sonst kaum getan und zu Hause aus Mangel an entsprechender Pflege ihre Gesundheit vielleicht nicht wiedererlangt hätten. In manchen Familien ist es Brauch, im Sommer größere Mengen frischen Obstes in Zucker zu „Eingemachtem" (Marmelade) einzusieden oder Saft aus Himbeeren oder Rosen, dies letztere als Mittel gegen Halskrankheiten bei Kindern, zu bereiten, und sie bei Bedarf armen Kranken, natürlich ohne Entgelt, zur Verfügung zu stellen. Da diese Familien gewöhnlich in der Stadt schon bekannt sind, wissen die Armen, wo sie im Bedarfsfalle Eingemachtes oder Saft sich holen können. Alle anderen in jüdischen Gemeinden für verschiedene soziale und fromme Zwecke verhältnismäßig zahlreich gegründeten Vereine haben übrigens ausnahmslos in ihren Statuten eine Bestimmung, daß im Falle einer Erkrankung eines ihrer Mitglieder dieses von Vertretern des Vereines besucht und unterstützt werden müsse. Die Krankenfürsorge dieser anderen Vereine erstreckt sich jedoch ausschließlich auf ihre Mitglieder. Im Falle der Erkrankung eines Mitgliedes obliegt es dem jeweiligen Vereinsausschuß, es regelmäßig zu besuchen, auch, wenn es notwendig erscheint,

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