Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 5 (1920-1921)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Aus dem religiösen Leben der Ostjuden
- Date
- 1920-01-01
- Page
- 149 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Aus dem religiösen Leben der Ostjuden 149 dazu nicht in der Lage sind, aus gemeinsamen Mitteln ein Krankenhaus zu erhalten. Die jüdischen Krankenhäuser genießen fast nie irgendwelche von außen kommende staatliche oder kommunale Unterstützung und sind einzig und allein auf sich, d. h. auf von der betreffenden jüdischen Gemeindeverwaltung, von Vereinen sowie von Privaten kommende Schenkungen, Legate und regelmäßige wie unregelmäßige Beträge und Spenden angewiesen. In vielen Städten ist es die sogenannte „Chewrah kaddischah"*) (Heilige Brüderschaft), eine zumeist von der jüdischen Gemeindeverwaltung eingesetzte Organisation, die als Verwalterin, mitunter auch nominelle Eigentümerin des Friedhofes aus den Eingängen, Gebühren und Spenden für die Überlassung von Gräbern und Besorgung der Leichenbestattungen die Hauptausgaben des von ihr geleiteten Spitals deckt. Diese Einnahmen jedoch, die nicht regelmäßig und infolge der verschiedenartigen Vermögensverhältnisse der einzelnen Gemeindeglieder auch sehr ungleichmäßig sind, genügen nur selten zur vollen Aufrechterhaltung des ganzen Spitalbetriebs, dessen Kosten fast immer jene Summen übersteigen. Die Ergänzung dieser schwankenden Eingänge bilden die erwähnten Schenkungen und Legate zugunsten des Spitals, ohne die es sich kaum irgendwo erhalten könnte. Es gehört fast zur Regel, daß jeder auch nur halbwegs bemittelte Jude in seiner letztwilligen Anordnung Legate und Stiftungen ,,zu seinen eigenen Gunsten", wie es im Volksmunde genannt wird, d. h. für sein Seelenheil, zu wohltätigen Zwecken aussetzt, die sogenannten „ojlumes" (olamot soviel wie für ewige Zeiten) oder ,,keren kajemet" {= bleibender Fonds). Neben verschiedenen anderen wohltätigen und frommen Institutionen wird gewöhnlich das jüdische Ortsspital mit einer entsprechenden Summe bedacht. Diese Vermächtnisse bestehen entweder in Bargeld oder in Immobilien, und zwar Häusern. Das als Legat ,,für ewige Zeiten" bestimmte Bargeld wird in festverzinslichen mündelsicheren Effekten angelegt oder als Hypothek an sicherer Stelle ausgeliehen. Die aufgelaufenen Zinsen des Legates werden alljährlich, gewöhnlich am Sterbetage des Testators, dem Spital ausbezahlt. Die zugunsten des Spitals testierten Häuser gehen in das ausschließliche Eigentum desselben über, und die von ihnen kommenden Einnahmen, ebenso wie die Zinsen der anderen Legate, werden zur Bestreitung der Spitalsunkosten verwendet. Jedes jüdische Spital im Osten besitzt einige solcher aus letztwilligen Verfügungen stammenden Spitals- oder Hekdeschhäuser (heiligen Zwecken geweihte Häuser), die von den Spital- oder Gemeindeverwaltungen verwaltet und imstand erhalten werden. Es gibt übrigens noch verschiedene besondere Arten von Legaten und Stiftungen zugunsten der Spitäler. So z. B. werden von Leuten Beträge testiert, aus deren jährlichen Zinsen ein oder mehrere Krankenbetten im Spital erhalten werden. Am Kopfe dieser Betten werden für gewöhnlich an der Wand *•) Darüber in einem weiteren Aufsatz: „Fromme und soziale Vereine."