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Der Jude · 1920-01-01 · Heft 3 · p. 148

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
5 (1920-1921)
Issue
Heft 3
Article
Aus dem religiösen Leben der Ostjuden
Date
1920-01-01
Page
148 (sequence 2)
Language
German
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148 Samuel Rappaport: besuches wird im Talmud aus der Bibel direkt hergeleitet (Tr. Baba Meziah 30 B; Tr. Nedarim 39 B). Gott selber soll die Tugend des Krankenbesuches üben (Tr. Sotah 14 A). Durch jeden Besuch wird das Leiden des Kranken um ein Sechzigstel geringer (Tr. Nedarim 39 B, wo die Bedeutung und das Verdienst des Krankenbesuches, eingehend behandelt wird). An der Hand einer Legende wird uns im Talmud die Wichtigkeit des Krankenbesuches vor Augen geführt: Rabbi Akiba habe einst einen krank darniederliegenden Schüler besucht und sei voller Betrübnis gewesen, ihn ganz verlassen ohne jede Fürsorge und Wartung zu finden. Er übernahm nun persönlich seine Pflege, wusch und betreute ihn mit allen nötigen Mitteln und wich nicht von ihm, bis er ganz genesen und wiederhergestellt sein Krankenlager verlassen konnte. Rabbi Akiba habe darauf den Satz ausgesprochen: ,,Wer das Gebot des Krankenbesuches nicht übt, ist einem Mörder gleich" (ibid. 40 A), da durch dessen Vernachlässigung mancher arme und verlassene Kranke hilflos und ohne die nötige Fürsorge hinsterben müßte. Das Gebot des Krankenbesuches, hebräisch „mizwat bikkur cholim", umfaßt jede denkbare Förderung und Hilfeleistung, deren der Kranke von seinem Mitmenschen bedarf. Von hervorragender, ganz besonders im Osten autoritativer Seite wird das Bikkur-cholim-Gebot folgendermaßen erläutert: es müsse geübt werden mit Leib, Seele und Geld, und zwar erstens mit dem Leibe, indem man zum Kranken eile, ihm in jeder Hinsicht behilflich sei und ihm die nötigen Medikamente bringe; zweitens mit der Seele, indem man inbrünstig zu Gott bete, daß er ihm Heilung und Genesung bringe (Tr. Nedarim ibid.); drittens mit Geld, indem man sich darum kümmere, ob der Kranke sich in materiellen Nöten befindet, und in diesem Falle ihm die nötigen Geldmittel verschaffe, damit er die mit der Heilung verbundenen Ausgaben, die in der Regel bedeutend sind, zur Genüge und ohne Sorge bestreiten könne (SchLUH, Massechet Pesachim). Diese drei Hauptmomente der Krankenfürsorge bilden ein zusammenhängendes Ganzes und sind implicite im Bikkur-cholim-Gebote enthalten. Ist zu allen Zeiten und überall, wo nur Juden wohnen, der dem Juden innewohnende Sinn für Mildtätigkeit durch Wohlfahrtsinstitutionen, wie sie kein anderes Volk in ähnlichen Verhältnissen auch nur im entferntesten aufzuweisen vermag, gekennzeichnet, so gelangte diese Tugend vor allem im Osten, wo noch große jüdische Massen in treuer Anhänglichkeit und Pflege der von den Ahnen übernommenen Sitten und Traditionen beisammen leben, zu einer ganz besonderen und in gewisser Beziehung auch eigenartigen Entwicklung. Die allermeisten jüdischen Gemeinden im Osten, und wenn sie noch so klein und ärmlich sind, besitzen eigene Krankenhäuser, wo jeder Kranke Aufnahme und selbstverständlich auch rituelle Verpflegung findet. Mitunter schließen sich einige kleinere Gemeinden zusammen, um, wenn sie einzeln

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