Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 5 (1920-1921)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Aus dem religiösen Leben der Ostjuden
- Date
- 1920-01-01
- Page
- 147 (sequence 1)
- Language
- German
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Samuel Rappaport: Aus dem religiösen Leben der Ostjuden 147 SAMUEL RAPPAPORT/ AUS DEM RELIGIÖ¬ SEN LEBEN DER OSTJUDEN VI. Krankheit 1. Allgemeine Krankenfürsorge Zu den hervorragenden nationalen Tugenden des jüdischen Volkes gehört das Mitleid (Rachmanut) als Ausdruck der in seinem Herzen seit altersher tief verankerten Liebe zum Mitmenschen, dem Ebenbilde Gottes. Das Mitleid steht an der Spitze der drei dem jüdischen Volke ureignen Attribute: Rachmanim, Baischanim, Gamle chassadim (mitleidsvoll, schamhaft und Wohltaten übend), die jeder Jude als seine spezifisch nationale Eigenart schon mit der Geburt mit in die Welt bringt (Tr. Jebamot 79B). Eines der Hauptgebiete, auf dem das werktätige jüdische Mitleid, wie einst so auch jetzt, sich segenbringend entfaltet urld es zu einer von keinem Volke sonst erreichten Höhe gebracht, ist die Tätigkeit auf dem Gebiete der allgemeinen Kranken fürs orge: dem „Bikkur cholim", wie sie im jüdischen Schrifttum schlechtweg genannt wird. An unzähligen Stellen ermahnt die Bibel, den Schwachen und Hilfsbedürftigen, zu denen nach jüdischer Auffassung in erster Linie der Kranke gehört, zu Hilfe zu kommen, ein Gebot, dem der Jude nicht nur in Erfüllung einer befohlenen Pflicht, sondern einem inneren Herzensbedürfnisse folgend nachzukommen sich mit seinem ganzen Können bemüht. Ein Blick in die Wohlfahrtseinrichtungen fast aller jüdischen Gemeinden auf der ganzen Erde bestätigt diese Tatsache. Die Krankenfürsorge bezeichnet der Talmud als eine jener hervorragenden und bedeutenden Tugenden, deren Früchte derjenige, der sie übt, schon hier auf Erden genießt, während er den eigentlichen ewigen Lohn noch im Jenseits zu gewärtigen hat (Tr. Sabbat 127 B). Die kategorische Pflicht der Krankenfürsorge bezieht sich nicht allein auf Juden, sondern gilt unbedingt und ausnahmslos gegen alle Menschen überhaupt, selbst gegen Heiden (Tr. Gittin 61 A). Ist doch überhaupt schon das menschliche Wesen als solches der Liebling Gottes, da er alle Menschen in seinem Ebenbilde erschaffen (Abot III i4). Basis und Ausgangspunkt der Krankenfürsorge ist die Pflege des Krankenbesuches. Abgesehen von der wohltuenden psychologischen Wirkung der Hoffnung zusprechenden Teilnahme von Freunden und Bekannten ist auch die materielle Hilfe anläßlich des Krankenbesuches, die mitunter erst am *-ager des Kranken den Besuchern notwendig erscheint, von ganz besonderer Bedeutung. Nicht selten trifft es sich, und ganz besonders im Osten, daß eine früher aus besonderen Gründen verschämt verhüllte Armut und Mittellosigkeit einer Familie erst bei Erkrankung eines Gliedes derselben grell zutage tritt und ein diskretes unterstützendes Eingreifen, etwa in Form eines Darlehens, sich als dringend notwendig erweist. Das Gebot des Kranken- 10*