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Der Jude · 1919-01-01 · Heft 11 · p. 486

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Journal
Der Jude
Volume
4 (1919-1920)
Issue
Heft 11
Article
Nationale Minderheitsrechte der Juden
Date
1919-01-01
Page
486 (sequence 6)
Language
German
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486 Albrecht Hellmann: nicht bei diesem aller geschichtlichen Mächte und Regeln spottenden Volke — und da damit wenigstens eine gewisse Möglichkeit eines jüdischen Diasporalebens zugegeben werden muß, um die Frage nach den Mitteln und Formen dieses Lebens. Also nicht darum geht es, was sein wird, weil es angeblich sein muß, auch nicht darum, welche der beiden Möglichkeiten, Auflösung oder Erhaltung, wahrscheinlicher ist, schließlich auch nicht um das, was sein soll — welche Frage nach dem das Judentum bejahenden oder verneinenden Glaubens-, d. h. Parteibekenntnis des einzelnen entschieden wird — sondern darum, was geschehen soll. Was ist zu tun, damit das Galuthjudentum, das selbst bei Verwirklichung der kühnsten zionistischen Hoffnungen die überwiegende Majorität des jüdischen Volkes bilden wird, erhalten bleibt? — das ist die Grundfrage. Die Erwiderung von orthodoxer Seite, daß die Religion wie vordem den Bestand des Judentums gewährleisten werde, erledigt sich durch die Einschränkung der Geltung unserer Frage auf diejenigen Juden, denen dieses Mittel der Bindung für immer verloren gegangen ist und die früher oder später die Mehrheit des Volkes bilden werden, sowie auch durch den Hinweis, daß selbst der strengste und fanatischeste religiöse Glaube die Juden im Westen und einen ständig wachsenden Prozentsatz im Osten schon aus ökonomischen Gründen nicht mehr vor der Assimilation bewahrt wie früher. Das Religionsgesetz hat unzweifelhaft auch für die westliche Orthodoxie seine frühere, bis in die letzte Einzelheit des alltäglichen Lebens dringende, aussondernde Kraft verloren. Wer die Macht der wirtschaftlichen Verhältnisse kennt, wird es als aussichtslos bezeichnen müssen, sich zu ihnen auf die Dauer so in Widerspruch zu setzen, wie es das jüdische Religionsgesetz verlangt. Hierbei denke ich nicht einmal so sehr an die sekundären Fragen des Sabbaths, der jüdischen Feiertage usw., sondern vor allem an* die Notwendigkeit einer durchaus weltlichen Jugenderziehung, welche die östliche Orthodoxie mit sicherem Instinkt als den ersten Schritt zur Assimilation bezeichnet. Von der westlichen Orthodoxie zum liberalen Reformjudentum ist kein so weiter Weg wie von östlicher zu westlicher oder von mittelalterlicher zu gegenwärtiger Orthodoxie. Die Orthodoxie kann dies zwar nie zugeben, weil ihr der Weiterbestand der Glaubenstreue unangreifbares Dogma ist, doch der Soziologe vermag die assimilierende Kraft der verschiedenen Glaubensrichtungen im Judentume objektiv und einwandfrei festzustellen. Für die Wahrscheinlichkeit des Übergreifens dieser das religiöse Leben notwendig zersetzenden wirtschaftlichen Assimilation nach den östlichen Ländern sprechen der Charakter der Juden als vorwiegend städtisches, also kaufmännisches oder gewerbetreibendes Bevölkerungselement und die mit der fortschreitenden Industrialisierung dieser Länder verbundenen, das heutige strenge Festhalten am Religionsgesetz ungemein erschwerenden höheren Wirtschaftsformen. So ist die heute in allen Völkern noch einzig mächtige nationale Idee auch für das jüdische Volk nunmehr die alleinige Möglichkeit seiner Bewahrung und Wiedererweckung. An die Stelle der Religionswerte des jüdischen Gottesglaubens und der Überlieferung der jüdischen Lehre treten die Mittel der nationalen Existenz: der nationale Glaube, das nationale Bewußtsein und die nationale Überlieferung, die nationale Erziehung, und an die Stelle des Religionsgesetzes — das

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