Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 1 (1916-1917)
- Issue
- Heft 4 (Juli 1916)
- Article
- Die deutschen Juden in der deutschen Politik
- Date
- 1916-07-01
- Page
- 226 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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226 Moritz Bileski: ten, um den Genuß der staatsbürgerlichen Rechte zu erhalten (auch derartiges darf nicht gering veranschlagt werden, gerade dieser Krieg zeigt, welche Macht schon der Gedanke der bloßen Staatszugehörigkeit besitzt). Sondern tief innerlich versenkt sind die Elemente der Gemeinsamkeit, welche jahrhundertelange Verbundenheit der Schicksale, der Arbeit, der Heimat, der Geistesgüter begründet hat. So sind Vorbedingungen für eine Teilnahme der Nationaljuden am Staatsleben trotz der entgegen wirkenden Tendenzen genügend vorhanden. Es kommt hinzu, daß der nationale Gedanke selbst mancherlei Bestandteile enthält, die auf das politische Empfinden vertiefend und reinigend wirken. Der Nationaljude, der danach strebt, sein Volk zum schaffenden Gemeinschaftsleben zu führen, oder, anders ausgedrückt, wieder ein politisches Subjekt daraus zu machen, muß in besonderem Maße für die höchste Form politischer Volksorganisation, für den Staat, empfänglich sein. Findet er im Staate, in dem er lebt, auch nicht die Möglichkeiten freien, gestaltenden Lebens für sein eigenes Volk, so achtet und ehrt er doch in ihm das Sinnbild der schaffenden Volksgemeinschaft. Diesem Symbol muß er um so ergebener sein, als für ihn, der mit der Anerkennung des nationalen Verbandes an Stelle der Willkür des Einzelnen die Pflicht gegenüber der Gesamtheit zum Grundsatz des Lebens wählt, alle Gemeinschafts werte von erhöhter Bedeutung sind. Er weiß, daß die Gemeinschaft nicht nur einen Widerspruch, sondern auch eine Ergänzung zur Einzelpersönlichkeit bedeutet, daß nur in der Gemeinschaft sich die Persönlichkeit vollenden kann. Er ist daher bereit, den Ansprüchen des Einzelnen die der Gesamtheit voranzustellen, sein Leben dem Leben der Gesamtheit unterzuordnen. Sein tieferes Verständnis für die Idee des Staates wird so verbunden mit ernster und hingegebener Auffassung der staatsbürgerlichen Pflichten, die, für jeden Einzelnen nicht nur äußerlich, durch die Gewährung staatsbürgerlicher Rechte, sondern auch durch innerliche Verbundenheit mit der vom Staate zusammengeschlossenen Gemeinschaft begründet, ihm von der nationalen Betrachtungsweise her den Ausdruck der Zugehörigkeit zu einer Gesamtheit und eben deswegen ein sittliches Band bedeuten. Die günstigen Wirkungen auf das politische Empfinden, die von dieser Stärkung des Staatsgedankens und seiner Anforderungen ausgehen, werden dadurch erhöht, daß — selbstverständlich — alle die Hemmungen und Ablenkungen wegfallen, welche die reine Anschauung der politischen Verhältnisse durch die Unterdrückung oder Verwischung des nationalen Charakters erleidet. Die Voreingenommenheit, mit der der Kampf gegen die Bedeutung des eigenen Wesens das politische Urteil trübt, die Befangenheit in bestimmten Voraussetzungen, die niemals als unrichtig erwiesen werden dürfen, werden durch die Anerkennung des nationalen Charakters ohne weiteres beseitigt. Während man im assimilierten Judentum — unter dem man im wesentlichen, trotz der geschilderten politischen Schattierungen, noch immer das liberale Judentum zu verstehen hat — nicht ohne Berechtigung einen grundsätzlichen Gegensatz zu Einordnung und Zusammenschluß, einen zerstreuenden und auseinanderziehenden Trieb festgestellt hat, ist das Nationaljudentum grundsätzlich kein dekompositorisches Element. Denn sein Wesen enthält die Anerkennung des Zusammenschlusses, der Gemeinschaft, und es kann mit allen Wünschen, diese zu festigen, einverstanden sein, sofern sie sich mit den Ansprüchen seiner Eigenart vereinigen lassen. So ist das Ergebnis: das nationale Judentum enthält zwar in sich (bei dem Zustand vor Kriegsausbruch) keine Aufgaben, welche unmittelbar zu einer tätigen, die Ge-