Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 4 (1919-1920)
- Issue
- Heft 8
- Article
- Aus dem religiösen Leben der Ostjuden
- Date
- 1919-01-01
- Page
- 360 (sequence 6)
- Language
- German
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36o Samuel Rappaport: künde) wollen es vom griechischen „ovvxexvos", d. h. der Miterzeugende, ableiten. Tatsächlich wird der „Sandek" im Midrasch als Funktionär, in der oben bezeichneten Mission beim Beschneidungsakte, teils mit „syndicus" (Jalkut Schimoni zu Psalm 35), teils auch mit „synteknos" (Midrasch Schachar tob, Edition Buber, zu demselben Psalm) bezeichnet In diesen Midraschstellen preist David sein Verdienst vor derfi Herrn: er sei Syndikus (bzw. synteknos) geworden, indem er Kinder zur Beschneidung auf seinen Knieen gehalten habe. Die Funktion des „Sandek*1 ist, wie schon bemerkt, die ehrenvollste und bedeutendste an der ganzen Beschneidungsfeier. Mit ihr wird in erster Linie der Ortsrabbiner, der in der Regel auf einer „Brit-Milah" nie fehlt, in dessen Abwesenheit aber, oder wenn er schon bei derselben Familie bei einem früheren Kinde Sandek gewesen, ein anderer vornehmer oder gelehrter frommer Gast beehrt. Von diesen letzteren haben nahe Verwandte, so z. B. ein Großvater oder Onkel den Vorzug. Wird aber ein anderer als der Rabbiner mit dieser Mission betraut, so wird immer vorher von ihm, insofern er anwesend ist, seine Erlaubnis eingeholt. Mitunter nimmt der Vater des Kindes das „Sandikaot" (wörtlich: „das Syndiktum"; ein in der rabbinischen neueren Literatur gebildetes Abstraktum für „Sandek") für sich selber in Anspruch, was vornehmlich beim ersten Kinde vorkommt. Wer schon einmal in einer Familie Sandek gewesen ist, wird in derselben Familie bei einem der folgenden Kinder nicht mehr mit derselben Funktion betraut (Glosse des RMuh zu Schulchan Aruch Joreh Deah §265 Absatz 11). In erster Linie wird, wie schon oben bemerkt, darauf Gewicht gelegt, daß das „Sandikaot" an einen frommen und gelehrten Mann übertragen wird. Mahril pflegte, so oft er mit dem Ehrenamt eines Sandek betraut worden war, vor der Beschneidung ein rituelles Bad (Mikwah) zu nehmen, da der Sandek, wie er meint, in der Ausübung seiner Funktion, einem heiligen Altare gleiche, auf dem dem Herrn Opfer dargebracht werden. (Sefer Mahril, Hilchot Milah). Zu den weiteren, aber nicht ebenso wesentlichen Ehrenfunktionen des Beschneidungsaktes gehört die der sog. „Kwatteischaft" (Gevatterschaft). Die „Kwatter" werden aus dem Kreise der Familie oder ihr sonst nahestehender befreundeter Personen gewählt. Auch ein Junggeselle bzw. Mädchen können Kwatter werden. Es wird aber, ähnlich wie bei den „Unterführern" nie eine von Unglück heimgesuchte oder gar wegen sittlicher Mängel nicht gut beleumdete Person zur Kwatterschaft herangezogen. Die Tätigkeit der Kwatter besteht darin, daß sie das Kind zur Beschneidung bringen und nach Vollzug derselben wieder abholen. Der weibliche Kwatter trägt das Kind bis zum Räume, in dem die Beschneidung stattfindet, in welchem sich natürlich ausschließlich Männer befinden; hier wird es vom männlichen Kwatter übernommen und dem Mohel übergeben. Nach der Beschneidung übernimmt wieder der männliche Kwatter das Kind vom Sandek, trägt es durch den ganzen Raum und übergibt es an dessen Ausgang dem weiblichen Kwatter. Da aber mitunter einige Anwärter auf die^Mizwah" und die Ehre vorhanden sind, das Kind auf dem Wege zur Beschneidung tragen zu dürfen, läßt in diesem Fall der weibliche Kwatter einige Frauen wie auch der männliche Kwatter einige Männer das Kind ein paar Schritte tragen, indem es immer weiter gereicht wird, bis es der männliche Kwatter dem Mohel übergibt. Nach der Beschneidung empfängt wieder der männliche Kwatter das Kind vom Sandek, reicht es weiter,