Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 4 (1919-1920)
- Issue
- Heft 8
- Article
- Die allgemein europäische und die jüdische Kulturtradition als geistige Voraussetzungen eines Sozialismus
- Date
- 1919-01-01
- Page
- 347 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3101111-3101150-3101158-3104668--3464-3104693- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Die allgemein europäische und die jüdische Kulturtradition 347 liehen Merkmale der Sklaverei: die absolute Gebundenheit und die zeitlose Dauer des Abhängigkeitsverhältnisses; da ein Sklave, der auch nur zum Nachbar hinüberlief, nicht ausgeliefert werden durfte und jeder im siebenten Dienstjahre freigelassen werden mußte. Den Griechen und Römern „galt der Sklave als ein bloßes Vermögensobjekt, im Mosaismus war er gleich anderen Menschen ein Rechtssubjekt11. Und wohl mehr noch als die Schutzgesetze für ihn war die Gesinnung von Entscheidung, aus der sie da entsprangen: „Denn mir sind die Söhne Israels Diener, ich Jahwe, euer Gott — meine Diener sind sie, nicht Diener der Diener". Ähnlich wie nach der alt jüdischen Anschauung der Einzelne nur im mittelbaren Sinne Eigentümer von Grund und Boden ist: „Mein ist das Land, spricht der Herr, Fremdlinge und Beisassen seid ihr vor mir." Dem gegenüber war „der römischen Gesetzgebung das absolute Eigentum Basis und Seele, die unbegrenzte Herrschaft und Machtvollkommenheit über den Besitz, Personen und Sachen, ohne gegenseitige Verpflichtung zwischen Eigentum und Eigentümer, Herren und Diener. Der Besitz gewährte bloß Rechte, aber keine Pflichten. Der Staat war eine Versicherungsanstalt für das Eigentum." Jhering nennt den Geist des römischen Rechtes: „Unsittlichkeit, Gefräßigkeit des Egoismus". „Der größte Fluch, welcher im Gefolge der Sklaverei einherschritt, war, daß die Arbeit unehrenhaft geworden und dagegen der Besitz und der tatenlose Genuß den Kranz der höchsten Ehren von der öffentlichen Meinung erhielt. Wo der Sklave arbeitet, da sinkt die Arbeit zur Sklaverei und wird behaftet mit dem Stigma der Erniedrigung. Im Staate des Lykurg war jede erwerbende Tätigkeit unehrenhaft und den freien Bürgern untersagt, denn mit unverhohlener Verachtung blickte der Grieche auf die Arbeit und er belegte den Arbeiter mit einem schmutzigen Namen". - („Banausisch" ist hergenommen vom Schmutz der Feuerarbeit und wurde dann auf jede körperliche Arbeit übertragen.) Sokrates, Demosthenes, Aristoteles hielten die Arbeit für unwürdig eines freien Mannes, und letzterer erklärt sich mit Plato darin einverstanden, daß eine gute Republik dem Handwerker kein Stadtrecht verleihen dürfe: „Die Handwerker verdienen nicht den Namen ,Bürger', sie haben keinen Adel der Gesinnung". „Ackerbauer und Handwerker, kann sie auch der Staat nicht entbehren, sind nichtsdestoweniger unwürdig, Vollbürger zu sein; denn sie sind keiner bürgerlichen Seelengröße fähig." Zu den verachteten „Banausen" gehörten auch die Künstler und die Arbeiter im Reiche der Gedanken, sobald sie von ihrer Arbeit lebten. Lucian sagt: „Als Bildhauer bist du ein Handwerker von gemeiner Gesinnung, und wenn du auch Phidias wärest". Antisthenes sagte von einem: »Er ist von niedrigem Stande, sonst spielte er die Flöte nicht so schön." Auch <üe Germanen und Gallier hielten es nach den Berichten Tacitus' und Ciceros für feig und unwürdig, durch Arbeit zu erwerben. Noch im Mittelalter hat die Arbeit den Stand eines Ritters und Edelmannes entehrt. Von fremder Anstrengung leben, das allein war ritterlich, edelmännisch und ist es mit mancher äußerlicher Änderung bis heute geblieben. In Palästina aber war seit uralten Zeiten die Arbeit als ein Vorzug, ein Ehrenzeichen des Menschen erkannt und gepriesen, war die alltäglichste Arbeit m*t einer höheren sittlichen Weihe umgeben. Nur die Arbeit, sagte ein Palästinenser, erhebt den Menschen über das Tier; nur durch das produktive Schaffen wird der Mensch im wahren Sinne das Ebenbild seines Schöpfers. Die Arbeit,