Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 4 (1919-1920)
- Issue
- Heft 7
- Article
- Aus dem religiösen Leben der Ostjuden
- Date
- 1919-01-01
- Page
- 318 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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3t8 Samuel Rappaport: das häufige Erscheinen der Doppelnamen, die dann im Laufe der vielen Generationen in der Familientradition derart phonetisch zusammenhängen und wie zusammengeschmolzen erscheinen, daß man sie getrennt gar nicht denken könne und sie, wenn getrennt, ihre charakteristische Namenindividualität ganz einbüßen würden*). Bei denselben Eltern kann nur ein Kind denselben Namen bekommen. Stirbt jedoch ein Kind, dann wird derselbe Name, sei es selbständig oder in Verbindung mit einem anderen Namen unter keinen Umständen an eins der folgenden Kinder wieder verliehen. Es wird dies als ein Fingerzeig Gottes angesehen, daß es diesen Eltern nicht bestimmt sei, diesen Namen bei sich zu erziehen. Im Falle der Wiederholung dieses Namens bei einem der folgenden Kinder würde dasselbe Gefahr laufen, dem Schicksal des verstorbenen Kindes zu verfallen. Bei der Wahl des Namens werden, wie schon bemerkt, in erster Linie die der Eltern und Großeltern von Vater und Mutter berücksichtigt. Erst nach dieser Reihe werden die Namen anderer Verwandter wie z. B. Geschwister, Onkels, Tanten usw. in Betracht gezogen. Bei der Wahl jedoch der Namen von Verwandten, mit Ausnahme von Eltern ' und Großeltern, wird sehr darauf geachtet, daß die Person, deren Namen das Kind bekofhmen soll, womöglich durch Wissen und fromme Tugenden ausgezeichnet gewesen sein soll. Diese Rücksichten kommen aber bei der Benennung nach Eltern bezw. Großeltern naturgemäß nicht in Betracht. War nun die verstorbene Person, deren Namen das Kind bekommen hat, durch besondere Tugenden und gute Eigenschaften ausgezeichnet, dann wünscht man den Eltern, daß das Kind ihr nachgeraten möge. Da im Osten jeder Name im Elternhause wie in der Gesellschaft ein Diminutiv hat, wie z. B. Srultsche für Israel, Itsche für Isak, Jüdel für Jehuda, Leitsche für Lea, Czippe für Zipporah usw., wird das Kind im Hause und demgemäß auch dann im gesellschaftlichen Verkehr genau mit demselben Diminutiv als Rufnamen benannt, mit welchem der Verstorbene, dessen Namen das Kind bekommen, gerufen wurde. Selbstverständlich kommt dieser Rufname ausschließlich für den geselligen Umgang, aber keineswegs bei offiziellen Gelegenheiten wie z. B. beim Aufrufen zu Torah in Betracht, bei denen einzig der ordentliche hebräische Name gebraucht wird. Mit besonderer Vorliebe gebrauchen die Eltern im Verkehr mit den Kindern den Rufnamen des Verstorbenen, dessen offiziellen Namen sie tragen. Gerade der Klang des Rufnamens in seinem Diminutiv ist es, durch den die Eltern manch teuren Toten in ihrem Kinde vor sich zu sehen glauben. Im Hause sind beim Vater zumeist diejenigen Kinder die Lieblinge, die den Namen seiner Eltern tragen; ebenso ist es bei der Mutter. *) Der Brauch, zwei hebräische Namen zu führen, soll nach Zunz (a. a. O. Seite 52) seit dem fünfzehnten Jahrhundert bei den italienischen Juden, „vermutlich eine Nachahmung christlicher Gevatternamen", Mode geworden sein. Für den Osten trifft diese Vermutung keineswegs zu. Abgesehen davon, daß im jüdischen Osten nie der Brauch bekannt war, nach christlichem Muster einem Kinde auch den Namen eines Gevatters zu geben, ist die Einrichtung der Gevatterschaft (sog. „Kwatterschaft", worüber weiter unten die Rede sein wird) ausschließlich bei Knaben anläßlich der Beschneidung, aber nie bei Mädchen üblich gewesen, wobei aber dessenungeachtet auch sehr viele Frauen im Osten zwei hebräische Namen führen. Der Gebrauch der Doppelnamen sowohl bei Männern wie bei Frauen ist, wie schon oben angeführt, ursprünglich darauf zurückzuführen, daß man das Kind nach zwei verschiedenen Personen benennt.