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Der Jude · 1919-01-01 · Heft 6 · p. 268

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
4 (1919-1920)
Issue
Heft 6
Article
Aus dem religiösen Leben der Ostjuden
Date
1919-01-01
Page
268 (sequence 6)
Language
German
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268 Samuel Rappaport: um Hebammen zu Gebärenden zu holen, oder Hebammen, die ohne Begleitung zu Gebärenden sich begaben, durch allerlei Arglist und Verstellung in Gestalt bekannter Personen zu verführen und so lange hinzuhalten, bis die Gebärende aus Mangel an Hilfe unter furchtbaren Qualen und Schmerzen mitsamt ihrer Leibesfrucht den Geist aushauchte. Die Dämonen lieben es mitunter, nachdem sie die verführte Person die nötige Zeit hingehalten, sich ihr in ihrer wahren Gestalt zu zeigen und unter schallendem Hohngelächter zu verschwinden. Bei einer schwer vor sich gehenden Entbindung wird, außer der Anwendung verschiedener frommer Mittel, sogenannter „Sgulot", auch der „Talit" des Mannes unter das Kopfkissen der Gebärenden gelegt. Die dem „Talit" innewohnende Heiligkeit und das „S'chut" (Verdienst) der Gebete, die der Mann, in den „Talit" gehüllt, täglich zu Gott emporsteigen läßt, sollen im Himmel die Linderung der Geburtswehen und eine glückliche Entbindung erbitten. Der Talit, im Osten das Symbol der Verehelichung des Mannes, soll der Gebärenden sozusagen bezeugen, daß das zur Welt kommende Kind in heiliger, durch das Gesetz Mosis und Israels geweihter ehelicher Verbindung gezeugt worden ist, und daß Mutter wie Kind vor Schaden und Ungemach behütet zu werden vor Gott würdig erscheinen. Im Nebenraum weilt der Mann in bangem Erwarten. Mit Inbrunst wird hier „Tilim" (Psalmen) für das Heil der Gebärenden und des erwarteten Kindes gesagt. Ist nun die Geburt glücklich vorüber, dann wird jeder Ausdruck der Freude strenge vermieden, solange die sogenannte „Nachgeburt" nicht erledigt ist, da bis dahin noch immer Gefahr für Gesundheit und Leben der Wöchnerin vorhanden ist (Sepsis). Durch vorzeitig bekundete Freude könnten böse Kräfte der, immer noch nicht außer Gefahr schwebenden, Wöchnerin Schaden bringen. Auch das Geschlecht des Kindes wird, außer der soeben Mutter Gewordenen, niemand verraten. Kaum ist auch dies vorüber, als die Hebamme eilig in den Nebenraum stürzt, und dem in Ungeduld und Sorge harrenden Manne ein freudiges „Masel tow!" mit dem gleichzeitigen Bemerken: „beschulem a Jüngel!" bzw. „aMeidel!" (= „In Frieden ein Knabe" bzw. „ein Mädchen!") zuruft. Natürlich ist der „Masel tow" gewichtiger und wirkungsvoller, wenn ihm die Bemerkung „a Jüngel" folgt Sorge, Kummer und Angst weichen rasch einer lauten und hellen Freude, die nun das ganze Haus erfüllt. Das unmittelbar nach der Geburt durch die Hebamme gebadete und in weißes Linnen gehüllte Kind wird von ihr dem Vater und den allernächsten anwesenden Verwandten gezeigt, wofür sie von allen ein Geldgeschenk, das sogenannte „Badgeld", eine regelmäßige Rubrik in den Beruf seinnah mei^ einer jeden Hebamme, erhält. Das Badgeld bekommt die Hebamme auch von allen später zur Gratulation sich einfindenden Gästen.. Bei Geburt eines Mädchens bekommt die Hebamme das Badgeld von Verwandten und Bekannten bald nach dem ersten Besuch» aber natürlich nur an Wochentagen, da am Tage des offiziellen Gratulationsempfanges d. i. an dem der Geburt folgenden Sabbat doch Geld nicht berührt werden darf. Bei Geburt eines Knaben jedoch wird das Badgeld beim Nachhausegehen von der Beschneidungsfeier der Hebamme eingehändigt. Mit der endgültigen Erledigung der Tätigkeit der Hebamme werden jedoch ihre Beziehungen zur Familie nicht gänzlich gelöst. Ihr Verhältnis zu den Kin-

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