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Der Jude · 1919-01-01 · Heft 5 · p. 224

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
4 (1919-1920)
Issue
Heft 5
Article
Die Familie als Element der Gemeinschaft
Date
1919-01-01
Page
224 (sequence 10)
Language
German
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224 Elijahu Rappeport: xler Kinder aufzukommen, und Verbrechen wäre es, an den Waisen zu sparen. Wer sparen will, spare an sich, seinem Weibe, seinen Kindern und seinem Hause, ^an seinen Waisen zu sparen ist Verbrechen. Was aber die Ökonomie mit den unbefriedigten Mädchen anlangt, so werden diese Mädchen von vornherein der Zahl nach geringer sein in einer Gemeinde, in der die Ehe so viel, ja nahezu alles gilt. Dann aber auch werden sie nicht in jener Trauer der Verlassenheit durch die Welt gehen, wie hier, da deren jede familiengebunden sein wird. Sei es, daß sie der eigenen Familie angehört, sei es, daß sie eingeschlossen ist in eine befreundete Familie. Und schließlich sollen diese vom Schicksal benachteiligten Mädchen nur wissen, daß, wenn sie ihre Fruchtlosigkeit nicht länger 2U tragen gewillt sind und dennoch zur Familiengründung den Mann nicht - haben, daß sie mit einer anders gewonnenen Leibesfrucht nicht als Verstoßene der Gemeinschaft für sich und ihr Kind vergeblich Hilfe suchen werden, sondern daß sie mit dem Kinde zugleich als von Gott gesegnete und von Gott geschützte aufgenommen werden in eine Familie. Jüdische Gestaltung des -Geschlechtstriebes muß stark genug sein, um auch dabei die Zucht ungefährdet ^u erhalten. Aber das geht nicht an, das System der Verehelichung, die alte Form der Gestaltung des Geschlechtstriebes, zu verdammen und gleichzeitig seinen Auswuchs, die Mißachtung der außerehelichen Mutter und Frucht, mit herüberzunehmen. Ich sagte schon, daß es der Kinder viele gibt, die in die Familie aufzunehmen sind. Bedingungslos jedes Kind, das Vater und Mutter durch Tod oder FluAt oder Wahnsinn verloren hat. Bedingungslos jedes Kfnd, dessen Eltern nicht gewillt sind, es selbst zu erziehen. Sei es, daß diese Eltern nicht ehelich miteinander verbunden sind, oder aus anderen Gründen. Mag man die Eltern solcher Kinder immerhin und noch so empfindlich strafen, das Kind ist dem Geschlecht und der Gemeinschaft aufgegebenes, köstliches Gut, das nicht vergeudet werden darf dadurch, daß es gewissenlosen Eltern anheimgegeben wird; aber die Eltern, wenn nur Unwille und Unnatur ihr Nichtwollen begründen, verjage man aus dem Lande, oder wenigstens aus Gemeinde und Gemeinschaft. Bedingungsweise können in die Familie auch aufgenommen werden: Kinder, die nur einen Vater, und solche, die nur eine Mutter haben, letztere gleichgültig ob der Väter gestorben oder eheunfähig ist Bedingungsweise, wobei aber als Bedingung keine andere gedacht ist, als der Wille des Vaters oder der Mutter. Es kann sein, daß ein Witwer oder ein mannloses Weib das Kind für sich allein haben und erziehen will. Die seien nicht gezwungen, sich einer Familie einzuschließen; ist es aber ihr Wille, so ist es der Gemeinde vornehmste Pflicht, sie in eine Familie einzugemeinden. Mit dieser Eingemeindung hat die Familie volle wirtschaftliche Verpflichtung dem Kinde gegenüber übernommen und der Vater oder die Mutter des betreffenden Kindes, oder der mehreren Kinder, ist in dem Freundeskreis der Familie. Abermals stützt der Moderne seinen Kopf in seine Hand und bewegt ihn sinnend: „Damit wäre ja wahres Erbarmen und wahre Liebe gesetzlich gefordert, und wo Liebe und Erbarmen nicht vorhanden sind, wird gesetzliche Forderung nicht helfen." Lasse diesen Gedanken an dem letzten Strauch hängen, den du .auf deinem Weg aus Europa nach Zijon antriffst. Die Kinder Jisrael sind überreif solcher Gebote der Liebe und des Erbarmens. Nicht reif allein, sondern lechzend wartet ihre Liebe und ihr Erbarmen, daß sie Gesetz und Gebot werde.

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