Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 4 (1919-1920)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Die Familie als Element der Gemeinschaft
- Date
- 1919-01-01
- Page
- 221 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Die Familie als Element der Gemeinschaft 221 Rechtsbau geht es hier. Darum vor allem, daß niemand, der der Bindung des Geschlechtes, der Familie ferne ist, in diesem Geschlechte, in der Gemeinschaft ein bauendes Recht haben kann und ein gesetzbestimmender Teil der Gemeinschaft sein kann. Mag er sonst in der weitesten Weise Rechte und Pflichten genießen. Diese Fotderung nach Familiengebundenheit jedes Einzelnen will stärker sein, als der erbferne, engsüchtige Blick des europäisch-modernen Individualismus. Nur der von vornherein geschlechtsgebundene Jude soll das Geschlecht gestalten. Was mit der Einrichtung des Familieneinschlusses an der Familie und an dem Einzelnen gebaut wird, vergesse man nicht, vor heller Überschätzung des Selbstherrlichkeitstriebes. Wahre Persönlichkeit ist nicht angetastet und soll es nicht sein durch die Familiengebundenheit des Einzelnen. Man denke an die Fülle jugendlicher Leute, die in der europäischen Stadt allein und ungebunden, unverantwortet und unverantwortlich ein ödes Dasein fristen, wenn sie auch glauben, daß dies so nach ihrem Geschmack sei. Mehr oder weniger verkümmern oder vereinsamen diese Menschen doch zu Tausenden, denn ihnen fehlt die verantwortliche Bindung an eine Familie. Die Verantwortung für diese Waisen, ob sie nun Eltern haben mögen oder nicht, übernimmt in dieser Art der Freundschaft oder Hausgenossenschaft die Familie. Und noch eine Angst steigt vor euren Augen auf. Ihr seht den trauten, engen Kreis der Familie mit Schlafröcken und Pantoffeln und fürchtet den Verlust dieser Schlafrockvertraulichkeit, sobald der Kreis der Familie durch nichtverwandtschaftliche Bindungen erweitert ist. Das ist nicht zu fürchten, denn das äußere Leben der engeren Familie kann sich ruhig nach den Schlafrockbedürfnissen des Familienvaters gestalten; daß aber die Familie nicht nur aus Gottes Segen gebaut, sondern dem Geschlecht gegenüber mit Gottes Verantwortung beladen ist, dessen sei sich die jüdische Familie nicht allein erkennend bewußt, das verwirkliche sie in der Art ihrer Geschlechtsgestaltung, also auch in der bindenden Kraft ihren Eingeschlossenen gegenüber. Selbstverständlich ist es, daß das Hausgesinde in die Familie eingeschlossen ist (sofern ,Gesinde* überhaupt noch möglich ist). Nicht allein für Lohn und alles Ausbedungene, auch für seine menschliche Wesenheit ist die Familie verantwortlich. In der Zucht des Gesindes zeige sich die Zucht der Familie. Und in der Zucht des Gesindes zeigt sich auch die Zucht der Familie. Für die unehelichen Kinder der Mägde ist die Familie verantwortlich, und es darf nicht geschehen, daß diese Wesen in Findelhäuser getragen werden und damit die lebendige Pflicht der Familie an dem Findling ermordet wird. „Setze Haschern ihnen einen Lehrer, daß die Heiden wissen, daß sie Menschen sind!" So heißt es im Psalm. Nicht fromme Bitte an äußere Macht allein, Aufgabe ist das vor allem. Zijon ist Prüfstein und Geburtstätte der Menschheit. An der Wahrheit unserer Gemeinschaft müssen die Heiden erkennen, daß auch sie Menschen sind. Die Familie kann und muß noch auf andere Weise erweitert werden. Vor allem außer der Aufnahme Mündiger durch die Aufnahme der verlassenen Kinder. Davon aber soll an anderer Stelle ausführlicher gesprochen werden. Die in dieser Art erweiterte Familie, nach außen und politisch, d. h. in der Gemeinde, vertreten durch das bestimmte Familienhaupt, dessen Schwere sich nach der Größe der erweiterten Familie bemißt, diese Familie ist das eigentliche Element der Gemeinde und der Gemeinde der Gemeinden. Darum allein schon ist die