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Der Jude · 1919-01-01 · Heft 4 · p. 165

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
4 (1919-1920)
Issue
Heft 4
Article
Zur materialen und formalen Bestimmung des Nationaljudentums
Date
1919-01-01
Page
165 (sequence 15)
Language
German
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Zur Bestimmung des Nationaljudentums 165 mit Willensregungen und „Vorwegnahmen". Und damit entstehen dem Formalismus Schwierigkeiten anderer Art, die bereits erörtert wurden. So zeigt sich, daß die positive formalistische Aufstellung selbst nicht gegen die Einwände gefeit ist, aus denen sie hervorging; daß diese Einwürfe vielmehr für den Formalismus bedenklicher sind als für den materialen Nationalismus, gegen den er sie gerichtet hatte. III. Auf der Grundlage der bisherigen Untersuchung wäre die Frage entschieden: unsere Ausführungen fordern die Ablehnung des formalen Nationalismus zugunsten des materialen*). Indessen hängt die Richtigkeit einer Behauptung nicht notwendig ab von ihrer Begründung. Die Formalisten könnten im Rechte sein, trotzdem ihre Beweisführung verfehlt ist. Daher obliegt uns noch die Aufgabe, die beiden gegensätzlichen Auffassungen rein für sich zu betrachten und ohne Berücksichtigung der Argumentationen, die sie stützen sollten, über die Behauptungen selbst ein eigenes Urteil zu gewinnen. Die Formalisten glauben zur Bestimmung des Wesens der Nationalität von den zahlreichen Merkmalen, welche jeder Nationalgemeinschaft eignen, nur die allen diesen Gemeinschaften gleicherweise zukommenden verwenden zu dürfen. Als solche allgemeinen und konstituierenden Einzelmerkmale der Nationalität finden sie Land und Sprache. Demnach konstituiert sich die Judenheit als Nation einzig aus den beiden Merkmalen „Palästina" und „Hebräisch", neben denen sie zwar noch vielerlei andere, jedoch keine national konstituierenden mehr besitzt. Sie allein sind die notwendigen und hinreichenden Bedingungen des nationalen Judeseins. Der materiale Nationalismus erklärt: die ganze Fülle der Merkmale, die einer konkreten nationalen (bzw. für eine Nation geltenden) Gemeinschaft im besonderen zukommt, konstituiert in ihrer gegebenen Totalität und Singu^ larität jeweils die betreffende Nationalität. Mit anderen Worten: die konstitu ierenden Nationalitätsmerkmale sind jedesmal identisch mit den bezüglichen konr; stituierenden Gemeinschaftsmerkmalen überhaupt. Oder noch kürzer: Nationalitä =besonderes Total-Gemeinschaftssein. Daher braucht man nicht erst einzelne bestimmte allgemeine Nationalitätsmerkmale zu suchen**). Die jüdische Nationalität *) Man wäre versucht, den Formalismus durch ein einfaches Beispiel, das eine konkrete Anwendung seiner positiven Lehre darstellt, ad absurdum zuführen. Wenn nur die hebräische Sprache und die Besiedlung Palästinas das Nationaljudentum konstituiert, dann müssen schon die hebräisch redenden und Palästina bewohnenden vorisraelitischen Kanaaniter als reine Nationaljuden gelten. Das Geschichtsmoment kann ja der Formalismus aus früher angedeuteten Gründen nicht ernstlich zu Hilfe nehmen. **) Eine scheinbar hier vorliegende Schwierigkeit sei kurz erörtert. Wenn die Nationalitätsmerkmale mit den Gemeinschaftsmerkmalen überhaupt zusammenfallen, muß dann nicht jede Gemeinschaft auch als Nation gelten dürfen? Im Sinne des materialen Nationalismus wäre etwa folgendes zu erwidern. Der Unterschied zwischen nationalen und andersartigen Gemeinschaften bleibt durchaus bestehen. Jede nichtnationale Gemeinschaft ist immer durch ein Sondermerkmal oder einige Sondermerkmale charakteristisch bestimmt, derart, daß ihr eben durch jene besonderen Merkmale das vollumfassende Sein einer totalen und allgemeinen Lebensgemeinschaft abgesprochen ist. Eine Religionsgemeinschaft z. B. zeigt nur das wesentliche Merkmal der gerade gemeinsamen „Religion" bzw. „Religionsgeschichte*' •—in jeder außer religiösen Beziehung besteht zwischen den betr. Religionsbekennern keine notwendige Gemeinsamkeit. Eine Stammesgruppe hat nur das eine Wesensmerkmal der „gleichen Abstammung". In jeder andern Hinsicht besteht zwischen den Stammesgenossen

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