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Der Jude · 1919-01-01 · Heft 4 · p. 159

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
4 (1919-1920)
Issue
Heft 4
Article
Zur materialen und formalen Bestimmung des Nationaljudentums
Date
1919-01-01
Page
159 (sequence 9)
Language
German
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Zur Bestimmung des Nationaljüdentums 159 Wenn ich die formalistische Lehre recht verstehe, dürften ihre Grundgedanken in Kürze ungefähr so wiederzugeben sein, i. Die geistigen Schöpfungen wie die psychologischen Eigentümlichkeiten einer lebenden Nation ermangeln der Konstanz, Sie ändern sich jeweils mit den stets wechselnden mannigfachen äußeren Lebensbedingungen und inneren Lebensprozessen der Nation. Die geschichtlichen Wandlungen ethischer oder religiöser Anschauungen z. B. sind ohne weiteres erkennbar. Ebenso liegt die charakterologische Veränderlichkeit der Völker klar zutage. Die Germanen zur Zeit des Tacitus waren beispielsweise charakterologisch sehr verschieden von den Deutschen des 18. Jahrhunderts. Also kann das Wesen der Nationalität nicht in solchen variablen Merkmalen bestehen: weder eine besondere Lehre noch eine besondere psychische Eigenart hat für das Nationaljudentum konstitutive Bedeutung. 2. Wird das Kriterium des Nationalen in irgendwelchen gedanklich-inhaltlichen Bestimmtheiten gefunden, so ist damit die Forderung eines Bekenntnisses erhoben. Nationalität heißt dann das Bekennertum zu jenen bestimmten Lehrinhalten. Nun ist aber jedes Bekenntnis subjektiv und individuell bedingt. Also wäre die Nationalitätszugehörigkeit an eine rein individuell-subjektive Bedingung gebunden. Der materiale Nationalismus muß „das Judesein . . . durch ein subjektives Moment, durch ein Bekenntnis bedingen". Diese absurde Konsequenz zeugt offenbar gegen die Voraussetzung: ein Lehrgehalt irgendwelcher Art kann unmöglich das Nationaljudentum konstituieren. 3. Gedankliche Inhalte, besonders ethischer und reliliöser Natur, sind stets auf Universalität gerichtet. Sie lassen sich übertragen und loslösen von ihren Schöpfern und ursprünglichen Trägern. „Inhalte sind ihrem Wesen nach anational." Daher ist ein Lehrinhalt unfähig, „ein nationales Differenzierungsmoment" zu bilden: der Lehrgehalt der historischen jüdischen Geisteskultur mag einen hohen nationalen Wert darstellen, aber er besitzt keine Geltung als Kriterium der jüdischen Nationalität. 4. Aus allen diesen Erwägungen ergibt sich schließlich eine positive Folgerung. Nachdem die Wesensmerkmale des Nationaljudentums weder in bestimmten gedanklichen Inhalten noch in ein für allemal festgelegten charakterologischen Eigenheiten gefunden werden können, bleiben noch gewisse „Formen", vornehmlich die Sprache und das Land; d. h. die hebräische Sprache und das Land Palästina. Hier haben wir die wahren Konstituenten der jüdischen Nationalität, ihr Erleben macht den jüdischen Nationalismus. Allein die hebräische Sprache ist nicht lebendige Volkssprache und das Land Palästina ist nicht unser. Also handelt es sich beidemal lediglich um Antizipationen: „Nur in Vorwegnähme der erstrebten Zukunft und in Verneinung der Galuth-Gegenwart legitimieren wir uns als Nation." Die Judenheit bildet eine Nation, „insofern unser Wille auf die Erlösung aus der Diaspora gerichtet ist; auf die Wiedergeburt unseres Landes und unserer Sprache"*), Betrachtet man die formalistischen Aufstellungen im einzelnen, so erkennt man aus der vorhin versuchten Darstellung ohne weiteres, welche Berechtigung gleich dem ersten Einwände zukommt. Trotzdem sei nochmals die hier bekämpfte Meinung Achad Haams ihrem wahren Sinne nach kurz wiedergegeben. Weder von den Schöpfungen des jüdischen Geistes mit ihrem Lehrgehalt noch von der charakterologischen Eigenart des jüdischen Volkes wird eine strenge Konstanz behauptet. Die Behauptung geht vielmehr dahin, daß die jüdische Kultur *) Die in 2, 3, 4 angeführten Sätze aus Klatzkin „Grundlagen" bzw. „Probleme".

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