Mannheim
Compact Memory

Der Jude · 1919-01-01 · Heft 4 · p. 156

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
4 (1919-1920)
Issue
Heft 4
Article
Zur materialen und formalen Bestimmung des Nationaljudentums
Date
1919-01-01
Page
156 (sequence 6)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
92% known words query
IRI
…/3101111-3101150-3101154-3104382--3219-3104410
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

156 Abraham Schlesinger: Nationalgut fehlt, wo ganze Gebiete der historischen Nationalkultur, des eigenen Volkstums, gleichgültige Ablehnung überhaupt erfahren, dort gibt es keinen Nationalismus mehr: kein lebendiges Innehaben des nationalen Ich, kein Erfülltsein von der geschichtlichen Nationalkultur. Auch ohne Nationalitätserleben bleibt selbstverständlich für jeden die Naturtatsache seiner besonderen Volkszugehörigkeit unaufheblich bestehen — aber Nationalist kann niemand heißen, der nicht seine angeborene Nationalität voll erlebt, der nicht den ganzen Nationalismus besitzt. Den ganzen Nationalismus! Ein partieller existiert nicht. Wer nur Teile des nationalen Ich, nur einzelne Erzeugnisse des Volksgeistes anerkennt, die anderen hingegen vollständig ablehnt, der ist, selbst wenn er sich für die von ihm angenommenen Bruchstücke noch so eifrig einsetzt, kein halber, sondern gar kein Nationalist Das nationale Ich meint ein unteilbares Ganzes als produzierte Resultante bestimmter geschichtlich gewordener und gegebener Elemente. Und ein einheitliches Ganzes ist gleichfalls sein es manifestierendes Produkt: die nationale Kultur. Nationalismus aber bedeutet das subjektive Gegenbild der Nationalität; Nationalismus heißt das unteilbare Totalerleben der unteilbaren Totalnationalität*). Nachdem bisher mit Absicht von Achad Haams Nationalitätslehre das Allgemeine zur Darstellung gebracht wurde, läßt sich jetzt leichter und kürzer die spezielle Anwendung auf das Nationaljudentum behandeln. Die jüdische Gemeinschaft bildet eine Nation, da ihr ein aus zahlreichen Komponenten resultierendes historisches nationales Ich eignet. Dieses jüdische Nationalich macht die Einheit der jüdischen Gemeinschaft und ihren Charakter als Nation**). Seine Existenz hat es im Erleben jüdischer Individuen***). Seine Ausdrucksform ist die Totalität der geschichtlichen jüdischen Nationalkulturf). Man kann deren Bestandteile einzeln ungefähr folgendermaßen angeben: „Das Land unserer Väter und seine Besiedlung, die Sprache unserer Väter und ihre Literatur, die Erinnerung an unsere Väter und ihre Geschicke, die fundamentalen Sitten unserer Väter und die Art ihrer nationalen Lebensführung von Geschlecht zu Geschlecht"tt)- Das nationale Ich wie die nationale Kultur des jüdischen Volkes unterliegen der Entwicklung. Eine zeitweilige Erstarrung bedeutet einen abnormen, ungesunden Zustand ttt)* Bei normaler Entwicklung bleibt stets. die Identität des jüdischen Nationalich und der jüdischen Nationalkultur gewahrt §). Sofern das jüdische Volk sein nationales Konstituens in dem historischen jüdischen Nationalich hat, ist die jüdische Nationalität, das Nationaljudentum als objektive Gegebenheit, notwendig auch inhaltlich bestimmt: eben durch dieses Ich, dessen Wesen und Eigenart aus der historischen jüdischen Nationalkultur, seiner äußeren Erscheinungsform, wissenschaftlich erforscht werden kann. *) APD, I, S. 127, 132; II, S. 59ff., 74, 139; III, S. 44ff., 931., n6f.; IV, S. 571., 122t., 124ff., 204. **) APD, III, S. 58. Nach den ausführlicheren Belegen in der vorhergehenden allgemeinen Darstellung begnüge ich mich im folgenden mit den notwendigsten Hinweisungen. ***) APD, IV, S. 69. t) APD, II, S. 116ff.; III, S. 93. tt) APD. IV, S. 204. tft) APD, I, S. 92fl; II, S. 1368. §) APD, I, S. 5; II, S. 74f., 78; III, S. 220f., 232.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.