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Der Jude · 1919-01-01 · Heft 4 · p. 155

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
4 (1919-1920)
Issue
Heft 4
Article
Zur materialen und formalen Bestimmung des Nationaljudentums
Date
1919-01-01
Page
155 (sequence 5)
Language
German
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Zur Bestimmung des Nationaljudentums Der Nationalismus zeigt aber verschiedenerlei Formen. Er kann einfach in der Form einer Emotion auftreten, eines unmittelbaren, gegenständlich ungeklärten Gefühls des geschichtlichen, inneren, organischen Verbundenseins mit dem historischen nationalen Ich bzw. der historischen nationalen Kultur, eines Gefühls des ererbten Teilhabens, einer besonderen „Geistesnähe" oder wie man es sonst zu umschreiben versuchen mag. Nationalgefühl heißt diese fundamentale Form des Nationalitätserlebens. Auf der höchsten Stufe kommt es außerdem noch zu einer Klärung der gegenständlichen Grundlagen des Nationalgefühls: zur klaren Erfassung des nationalen Ich bzw. seiner kulturellen Ausprägung mit einer so starken Gefühlsbetonung zugleich, daß hier der Nationalismus dem Erlebenden zum Mittelpunkt seiner ganzen Innenwelt wird, zum „Zentrum des Geistes"*). Es gilt jedoch, ein Mißverständnis auszuschließen**). Mit der erkennenden Aneignung des nationalen Ich oder der nationalen Kultur ist so wenig wie mit der emotionalen ein persönliches positives Bekenntnis zu den einzelnen Bestandteilen ihrem gedanklichen Inhalte nach notwendig gemeint. Manche von ihnen gehören Gebieten an, wo die subjektive, individuell verschiedene Überzeugung maßgebliche Bedeutung besitzt. Wer z. B. für seine Person nicht an die Realität transzendenter Gegenstände glaubt, wie sie die Religion seines Volkes lehrt, kann sich unmöglich zu diesen Lehren bekennen. Und wer für seine Person bestimmten ethischen Idealen huldigt, die einen Gegensatz zu denen bilden, welche die historische Ethik seines Volkes aufstellt, dem kann kein sacrificium intellectus aus nationalen Gründen zugemutet werden. Jeder glaube und denke, was ihm sein Gewissen vorschreibt***). Darum allein geht es: daß das nationale Ich als solches und die historische Nationalkultur als solche Anerkennung finde und mit nationalem Gefühl erlebt werde. Allerdings verlangen diese nationale Anerkennung auch diejenigen Bestandteile der historischnationalen Kultur, zu denen sich der Erlebende ihrem gedanklichen (etwa dem philosophischen und religiösen) Inhalt nach nicht persönlich zu bekennen vermag; und die geforderte nationale Anerkennung soll ebenfalls von dem „nationalen Gefühl" getragen sein, daß die betreffenden Werte historisch-nationales Eigengut sind und insofern jedem Einzelglied des Volkes etwas ganz anderes zu bedeuten haben als irgendwelche fremdnationalen oder allgemeinen Kulturwerte, die rein auf ihren Inhalt oder ihre Form hin der logischen, ethischen, ästhetischen Beurteilung unterliegen und sich bei negativem Ergebnis ohne weiteres abtun lassen. Man hat also zu unterscheiden zwischen einer gefühlsbetonten Anerkennung der historischen Nationalgüter als solcher und einer persönlichen Anerkennung ihres rein philosophischen, religiösen, ästhetischen Gehaltes und Wertes. Wo freilich sogar jene gefühlsbetonte Anerkennung als *) APD, I, S.X, 3n\, 127, I3if-; H, S. 2ft\, 6off., I35ff.; III, S. 78«., 91, i9<>ff.; IV, S. I28f., i6off., 199fr. **) Soweit ich sehe, fallen fast alle „Kritiker" Achad Haams diesem Mißverständnis anheim. Auf ihm beruht z. B. auch eins der Hauptargumente Klatzkins a. a. O. gegen Achad Haam — und wird mit seiner Aufdeckung hinfällig. (Vgl. den folgenden Abschnitt.) ***) Auch auf ethischem Gebiet anerkennt Achad Haam ausdrücklich die persönliche Bekenntnisfreiheit: APD, II, S. 74! Ferner I, S. 132; III, S. 94 Ende. II, S. 89 wird eine wissenschaftliche Erforschung der jüd. Ethik verlangt u. a. auch deshalb, damit wir genau wissen, „auf welche Weise es uns möglich ist und wir gehalten sind*«, unsere nationalethischen Pflichten mit unseren heutigen Lebensbedürfnissen und Anschauungen 2u vereinbaren!

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