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Der Jude · 1919-01-01 · Heft 4 · p. 153

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Journal
Der Jude
Volume
4 (1919-1920)
Issue
Heft 4
Article
Zur materialen und formalen Bestimmung des Nationaljudentums
Date
1919-01-01
Page
153 (sequence 3)
Language
German
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Zur Bestimmung des Nationaljudentums rellen, philosophischen und sogar politischen Elementen, erweist sich als „ein Produkt des jüdischen Nationalcharakters und der jahrhundertelangen geschichtlichen Entwicklung"*). Die Unterscheidung zwischen Judenheit und Judentum gestattet sofort eine wichtige Anwendung. Sie ermöglicht die befriedigende Antwort auf eine Frage, in der sonst eine ernste Schwierigkeit zu erblicken wäre: Kann ein Jude, dem das religiöse Empfinden abgeht, der nicht den Glauben an das Judentum, an seine religiösen Lehren und Einrichtungen besitzt, dennoch als Jude gelten? Man muß zugeben, daß die Zugehörigkeit eines solchen „Ungläubigen" zum Judentum auf rein negativen Beweggründen beruht D. h. er wird am Judentum nur offiziell festhalten, nur in Ermanglung einer seinen philosophischen Überzeugungen besser angepaßten Religion. Ist ihm schon die rationale jüdische Dogmatik unannehmbar, so vermag er sicherlich an irgend einer andern Religion erst recht kein Genüge zu finden. Dagegen hat „die Zugehörigkeit: zur Judenheit als Nation bei den ungläubigen Juden dieselbe psychische Grundlage wie bei den gläubigen, nämlich das natürliche Nationalgefühl, welches in. der geistig-historischen Erblichkeit wurzelt1'**). Wir können somit kurz zusammenfassen: x. Die jüdische Gemeinschaft bildet eine Nation. Ihre Merkmale sind ein im Laufe der Zeit entstandener Komplex von besonderen Charakterzügen, geistigen Dispositionen und gemeinsamen Traditionen, erlebbar entweder in einem angeborenen und unmittelbaren Totalgefühl, dem jüdischen Nationalgefühl, oder in gedanklich geklärter Form als jüdische Nationalidee. 2. Das Judentum ist das wichtigste historische Produkt und das vornehmste Attribut der jüdischen Nation. 3. Die Zugehörigkeit zur jüdischen Nation und entsprechend der jüdische Nationalismus beruht auf dem natürlichen jüdischen Nationalgefühl, unabhängig vom persönlichen Bekenntnis zum Judentum als Weltanschauung. Der Lehre Achad Haams vom Wesen 1 des National Judentums liegt für die systematische Betrachtung der Begriff des nationalen Ich zugrunde. Eine Gemeinschaft ist eine Nation, insofern ihr ein nationales Ich eignet. „Das Gemeinschaftsleben einer Vielheit einander nahestehender Individuen, ein Leben, das Generationen hindurch unter bestimmten Bedingungen verläuft" und an dessen Anfang noch vereinheitlichend eine zur allgemeinen Nachahmung unwillkürlich anregende „zentrale Persönlichkeit" sich findet, erzeugt allmählich einen Komplex „gemeinsamer Erinnerungen und Besitztümer, gemeinsamer Gedanken und Gefühle, gemeinsamer Hoffnungen und Bestrebungen"***). Diese gemeinschaftlichen Erinnerungen und Begehrungen, wie man kurz sagen darf, bilden jedoch nicht ein äußerliches Nebeneinander, sondern „sie verflechten und verknüpfen sich miteinander" und produzieren eine einheitliche Resultante, ein „einheitliches organisches Gebilde" geistiger Art: das Gemeinschafts- oder nationale Ich. Damit erst hat die ursprüngliche Vielheit von Individuen ihre bleibende innere Einheit gewonnen und ist dauernd als Nation konstituiert und charakterisiertt)* *) Ebend., S. 36. **) Ebend., S. 38 ff. Vgl. zum ganzen auch Dubnows kurze Gesamtdarstellung seiner jüd. Geschichts- und Nationalitätsauffassung in „Heathid", Bd. IV, S. 112ff. *•*) Achad Haam, AI Paraschath Derakhim, IV, S. 69; III, S. 57. t) APD, I, S. I57f-J IV, S. 126.

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